Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Sonderbetreuungszeit

19. Jänner 2022

Die Sonderbetreuungszeit kann von Eltern beantragt werden, deren Kinder von zuhause betreut werden müssen, z. B. aufgrund von Quarantäne, eines Lockdowns oder einer vorübergehenden Schul- oder Kindergartenschließung. Derzeit gilt die Sonderbetreuung von 01.01. bis 31.03.2022, für 3 Wochen pro Elternteil.

Die AK klärt in Zusammenarbeit mit dem ÖGB darüber auf, in welchen Fällen eine Sonderbetreuung überhaupt möglich ist, welche zwei Modelle unterschieden werden und was es grundsätzlich zu beachten gilt. Weiters wird auf häufig gestellte Fragen eingegangen.

Die Infos dazu finden Sie hier.

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