Blick auf das D4 und das AD Gebäude

KV Verhandlungen für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten

21. Dezember 2017

Die GÖD hat in Verhandlungen mit dem Dachverband der Universitäten eine Erhöhung der Gehälter für die KV-Bediensteten durchgesetzt: Die Monatsentgelte werden per 1. Februar 2018 um 2,33 % erhöht (Laufzeit 12 Monate). Die Erhöhung gilt auch für Zulagen und Lehrlingsentschädigungen.

Dieser Einigung liegt das Verhandlungsziel der GÖD zugrunde, die Kaufkraft der an den Universitäten beschäftigten KollegInnen durch Anhebung der Gehälter über die reine Inflationsabgeltung von 1,875 % hinaus nachhaltig zu stärken.

Folgende wichtige familienpolitische Errungenschaften konnten erreicht werden: Das Verhandlungsteam der GÖD hat ihre Forderung auf einen Rechtsanspruch auf Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes zur Betreuung eines behinderten Kin-des durchgesetzt. Ein Anspruch auf Gewährung eines Frühkarenzurlaubes bei Adop-tion ist ebenso im KV vorgesehen. Zusätzlich ist der Kreis der Anspruchsberechtigten für den Frühkarenzurlaub auch auf Arbeitnehmerinnen (in einer eingetragenen Partnerschaft oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft) erweitert worden.

Zu Arbeitszeit des allgemeinen Personals wurde Folgendes vereinbart: Die tägliche Normalarbeitszeit kann im Rahmen des Schicht- und Wechseldienstes durch Betriebsvereinbarung auf 12 Stunden ausgedehnt werden. In diesem Zusammenhang gebührt diesen ArbeitnehmerInnen für die Arbeit an Sonntagen ein Zuschlag. Außerdem kann nun in einer Betriebsvereinbarung ein Nachtarbeitszuschlag vereinbart werden (§ 55a KV).

Diesem Ergebnis wurde in der heutigen Sitzung des Dachverbandes der Universitäten die Zustimmung erteilt.


PDF

zurück zur Übersicht