Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Krankheit

17. Oktober 2024

Der Herbst lässt grüßen! Die Blätter färben sich und fallen zu Boden, die Temperaturen sinken und die Nase beginnt zu laufen. Herbstzeit ist Schnupfenzeit. Was tun im Krankheitsfall?

Wenn ein Krankheitsfall eintritt, ist umgehend der/die Arbeitgeber/in zu verständigen. Meist gilt die Regel, wer länger als 3 Tage krank ist, muss eine Arztbestätigung vorweisen können. Die kann aber auch schon früher verlangt werden. Informieren Sie sich daher bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in bzw. besprechen Sie sich mit Ihrem/Ihrer direkten Vorgesetzen.

Die AK erklärt in ihrem Video, welche Rechte und Pflichten bei Krankheit gegeben sind.

Viel Spaß beim Schauen & Lernen!

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