Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Kauf & Gewährleistung

12. Mai 2022

Aufgepasst! Bei ab 01.01.2022 abgeschlossenen Verträgen bzw. Käufen gibt es Änderungen in der Gewährleistung. So wurde zum Beispiel die Vermutungsfrist verlängert und bei digitalen Leistungen besteht nun eine Aktualisierungspflicht. Jedoch: Bei Verträgen zwischen Privatpersonen gelten die Neuerungen nicht.

Durch EU-Richtlinien musste das Österreichische Gewährleistungsrecht überarbeitet werden. Es wurde das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) geschaffen, dass sowohl für Waren beweglicher Güter als auch für digitale Leistungen (wie Social Media-Dienste, Clouds, Downloads) gilt.

Die AK hat die Rechte und Fristen zur Gewährleistung zusammengefasst. Weitere Infos finden Sie auch bei der WKO.

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