Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Homeoffice wird zu Telearbeit

07. November 2024

Ab 01.01.2025 wird der Begriff Homeoffice zu Telearbeit. Während sich Homeoffice auf die eigene Wohnung bezieht, kann bei Telearbeit auch außerhalb der eigenen Räumlichkeiten, also an anderen Orten, gearbeitet werden.

An sich bringt die neue Regelung weitreichende Möglichkeiten mit sich. Zu beachten sind allerdings die Änderungen im Versicherungsschutz. So wird zwischen Telearbeit im engeren und im weiteren Sinn unterschieden. Bei der Telearbeit im weiteren Sinne ist kein Unfallversicherungsschutz auf den Wegen zu einem anderen Arbeitsort gegeben. Im Detail können Sie dies hier beim Artikel der GÖD nachlesen.

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