Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Happy Halloween!

25. Oktober 2023

Die Tage werden kürzer und die Finsternis bricht herein. Halloween ist also nicht mehr weit. Darf ich dann verkleidet ins Büro kommen? Oder so wie Britney Spears mit Messern tanzen? Der ÖGB hat auf diese Fragen Antworten.

Der ÖGB erklärt zum Thema Halloween, was zu beachten ist.

Wer stets geschniegelt und gestriegelt am Arbeitsplatz erscheint, hat nun die Chance, sich auszutoben. Grundsätzlich sollte mit den Vorgesetzten vorab geklärt werden, inwiefern eine Verkleidung erlaubt und ob Alkohol genossen werden darf. Als Kellner kann z. B. durchaus eine Gruselverkleidung Sinn machen. Ob am Bankschalter Panzerknacker erwünscht sind, wird abzuklären sein. Andererseits: Einen Zwang zum Halloweenkostüm gibt es nicht. Die Bekleidung zählt eigentlich zur Privatsphäre, daher kann - wo keine Bekleidungsvorschriften gelten - selbst entschieden werden, wie man am Arbeitsplatz erscheint.

Hier können Sie weitere Infos nachlesen.

zurück zur Übersicht