Blick auf das D4 und das AD Gebäude

GÖD-Info zu Telearbeit (Home Office)

08. September 2021

Im Rahmen der 1. Dienstrechtsnovelle 2021 sind Änderungen bezüglich der Telearbeit bzw. Home Office in Kraft getreten (siehe § 36a BDG bzw. § 5c VBG).

Eine der wichtigsten Änderungen lt. GÖD betrifft die zu verwendenden Arbeitsmittel im Home Office. Grundsätzlich stellen Dienstgeber die Arbeitsmittel für Telearbeit zur Verfügung, es kann jedoch im Einvernehmen von diesem Grundsatz abgewichen werden. Stellen DienstnehmerInnen Arbeitsmittel zur Verfügung, kommt ihnen eine Aufwandsentschädigung (Home Office-Pauschale) zu. 

Näheres dazu siehe beim GÖD-Infoblatt.

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