Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Gehaltserhöhung 1,0 - 2,2 % für KV-Angestellte

22. Dezember 2016

Gehaltsabschluss Universitäten 2017. Dritte Gehaltsrunde vom 19. Dezember 2016. Gehaltserhöhung 1,0 - 2,2 %

Nach konstruktiven Verhandlungen hat die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst mit den VertreterInnen des Dachverbandes der Universitäten eine Einigung erzielt.


Bei einer Inflationsrate von 0,75 % werden ab 1. Jänner 2017 die Gehälter der dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten unterliegenden Personen, jeweils einschließlich allfälliger Überzahlungen, sowie die Lehrlingsentschädigung um 1,0 %, aber mindestens um 34,5 Euro (bei Vollbeschäftigung) erhöht. Das bedeutet für die ArbeitnehmerInnen eine Gehaltserhöhung zwischen 1,00 und 2,21 %.


Mit diesem sozial gestaffelten Abschluss ergibt sich bei allen Einkommensgruppen neben der vollen Abgeltung der Inflation ein Reallohnzuwachs, der bei niedrigen Einkommen besonders deutlich ausfällt.


Der formale Beschluss des Dachverbandes kann aus organisatorischen Gründen erst am 12. Jänner 2017 erfolgen, weshalb die Gehaltserhöhung für Jänner 2017 mit hoher Wahrscheinlichkeit erst mit dem Februargehalt zur Auszahlung gelangen wird.


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