Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Fasching

12. Februar 2024

Süße Krapfen, bunte Gesichter und viel Freude - die Faschingszeit ist da! Aber was ist im Fasching in der Arbeit erlaubt? Der ÖGB hat hier Antworten.

Die Faschingszeit gilt als normale Arbeitszeit. Daher muss für die Faschingszeit genauso wie für andere Tage Urlaub genommen werden. Manche Unternehmen schränken ihre Arbeitszeit an einem Faschingsdienstag ein, wenn z.B. an Umzügen teil genommen wird. Findet im Unternehmen eine Faschingsparty statt, zählt sie zur Arbeitszeit. Grundsätzlich ist eine Verkleidung erlaubt, branchenkonforme Regeln sollten aber dennoch eingehalten werden.

Näheres dazu finden Sie beim ÖGB hier.

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