Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Familienbonus Plus

02. Februar 2022

Über die Arbeitnehmerveranlagung kann der Familienbonus Plus beantragt werden. Allerdings gilt es einiges zu beachten, damit Rückforderungen vermieden werden. Der Famililienbonus Plus ist ein Absetzbetrag und wird daher direkt von der Steuerlast abgezogen.

Um den Familienbonus Plus über die Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen, gibt der ÖGB einige Tipps. 

Hier gehts zu den Infos zum Familienbonus Plus!

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