Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Falsches Weihnachtsgeschenk

07. Dezember 2022

Mit Freude überreicht und gut gemeint, jedoch den Geschmack nicht getroffen. Dann bleibt wohl nichts anderes übrig, als das Geschenk umzutauschen. Aber geht das überhaupt?

Grundsätzlich besteht kein gesetzliches Umtauschrecht, es sei denn, es wurde vorab vereinbart. Bei der Gewährleistung verhält es sich etwas anders, ebenso beim Rücktrittsrecht beim Onlinekauf. Hierbei sind auch Fristen zu beachten.

Um Enttäuschungen beim Weihnachtsfest vorzubeugen, finden Sie anbei Informationen, worauf zu achten ist:

zurück zur Übersicht