Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Dienstverhinderung im Winter

29. November 2021

Es ist wieder so weit: Es schneit! Frau Holle hat also wieder ihre Arbeit aufgenommen und das Land mit ihrem Weiß bedeckt. Aber was tun, wenn vor lauter Schnee kein Durchkommen mehr möglich ist und man zu spät in die Arbeit kommt?

Wenn extreme Wetterbedingungen herrschen und Sie dadurch nicht oder nicht pünklich in die Arbeit kommen können, liegt laut AK ein Dienstverhinderungsgrund vor. Allerdings gilt es hierbei zu beachten, ob alles Zumutbare unternommen wurde.

Die AK erklärt, was zu tun ist, wenn Sie aufgrund von Behinderungen durch Schnee, wie z B. Schneeverwehungen, zu spät in die Arbeit kommen, was man unter Zumutbarkeit versteht und was das Arbeitsrecht dazu sagt.

Sie möchten mehr zu diesem Thema wissen? Dann gehts hier zum Link, aber bloß nicht ausrutschen! ;)

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