Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Das neue Kinderbetreuungsgeld

01. März 2017

Eine der wichtigen Entscheidungen für werdende Eltern ist die Dauer der Karenz. Nicht selten hängt die Dauer der Kinderbetreuungszeit von der finanziellen Lage der Familie ab. Mit 1.3.2017 tritt das neue Kinderbetreuungsgeldgesetz in Kraft. Die bisherigen vier Pauschalmodelle werden in ein Kinderbetreuungsgeldkonto (KBG-Konto) umgewandelt. Hierbei ist ein Gesamtbetrag von 12.366,20 Euro (Bezug durch einen Elternteil) beziehungsweise von 15.449,28 Euro (Bezug durch beide Elternteile) vorgesehen. Die von den Eltern gewählte Bezugsdauer bestimmt den gebührenden Tagessatz. Das Grundmodell im Gesetz geht von 365 Tagen bzw. 456 (365+91) Tagen aus. Dadurch ergibt sich ein Tagesbetrag von 33,88 Euro. Bei längerer Inanspruchnahme verringert sich dieser Tagesbetrag entsprechend. Bei kürzerer Inanspruchnahme erhöht sich der Tagesbetrag von 33,88 Euro jedoch nicht. Die maximale Bezugsdauer beträgt für einen Elternteil maximal 851 Tage, für beide Elternteile 1.063 Tage. Nicht in Anspruch genommene Tage verfallen. Gezählt wird ab der Geburt des Kindes.
Das einkommensabhängige KBG bleibt zusätzlich zum Konto als eigene Option weiterhin bestehen.


Aus eigener Erfahrung weiß ich genau, wie wichtig die (finanzielle) Planung der Karenzzeit ist. Für mich ist es ein persönliches Anliegen, Sie mit Informationen zu unterstützen. Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie in dieser Angelegenheit weitere Fragen haben.


Ihr Hakan Siretoglu (DW 4116)

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