Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Arbeitsrecht an Unis

28. September 2023

Mit dem 2002 geschaffenen Universitätsgesetz sind sämtliche Neuerungen für das Universitätspersonal in Kraft getreten. Je nach Zeitpunkt des Anstellungsverhältnisses unterscheidet sich daher die arbeitsrechtliche Grundlage.

Die AK hat das Arbeitsrecht für Universitäten in einem Ratgeber zusammengefasst. Ein kompaktes Nachschlagewerk, das Universitätsangehörigen übersichtlich die Rechte und Pflichten näherbringt. Besonders die temporäre Unterscheidung der Anstellungsverhältnisse ist von Relevanz, da Mitarbeitende ab dem 01.01.2004 in den Kollektivvertrag reinfallen. Wer bereits vor 2004 angestellt war, für den gilt das Beamten-Dienstrechtsgesetz oder das Vertragsbedienstetengesetz.

Den Uni-Ratgeber der AK finden Sie hier.

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