Blick auf das D4 und das AD Gebäude

ANVA & Naturkatastrophen

03. April 2025

Entstandene Kosten bei Katastrophenschäden, wie beim Hochwasser im September 2024, können bei der ANVA berücksichtigt werden.

Für das Jahr 2024 können Kosten für die Beseitigung von Hochwasserschäden bei der ANVA als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt abgesetzt werden. 

Wichtig: Alle bereits erfolgten Kostenersätze (durch Katastrophenfonds, Versicherungen, AK oder Gewerkschaft) müssen vorher abgezogen werden. Zudem müssen die Ausgaben belegbar sein.

Auch Spenden für Hochwasseropfer können abgesetzt werden. 

Näheres können Sie hier nachlesen.

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Bild: mit KI erstellt - Copilot (JE)

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