Blick auf das D4 und das AD Gebäude

All-in-Vertrag

23. Mai 2024

Haben Sie einen All-in-Vertrag? Bei einem All-in-Vertrag werden Mehr- oder Überstunden und deren Bezahlung bereits vorab festgelegt. Aber was gilt es hier zu beachten?

Nachdem zu leistende Mehr- oder Überstunden bereits bei Vertragsabschluss festgelegt werden, ist es oft schwierig, im Nachhinein zu erkennen, für wie viele Überstunden eigentlich die vereinbarte Überzahlung gilt. Zudem muss der Arbeitgeber jährlich eine Deckungsprüfung vornehmen.

Näheres dazu im Video.

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