Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Einstieg/Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren Komplementärfach Recht der Wirtschaft  
SS 2025

Das Komplementärfach kann nur im neuen Studienplan 2023 gewählt werden.

Wann und Wo muss ich mich bewerben?Die Anmeldung ist vom 30.01.2025 bis 09.02.2025 via LPIS für die LV 6040-
Einstieg für Spezialisierung/Komplementärfach: Recht der Wirtschaft
geöffnet. Die Anmeldung ist unbedingt erforderlich, um am weiteren Aufnahmeverfahren teilnehmen zu können.
Aufnahmeberechtigt sind?Alle Studierenden, die neben den generellen Voraussetzungen zur Aufnahme in eine Spezialisierung (die allgemein gültigen Zulassungsregelungen lt. Ihrem Studienplan), auch die LVP Wirtschaftsprivatrecht erfolgreich abgeschlossen haben.
Wie erfolgt die Aufnahme?Die Aufnahme erfolgt nach dem „First-Come-First-Served“-Prinzip, somit nach dem Zeitpunkt der Anmeldung.
 
Wann und Wie erfahre ich die Aufnahme in das Komplementärfach?Die Studierenden erfahren bis spätestens ..., ob Ihnen ein Platz im Komplementärfach zugewiesen wird. Die Anmeldung für Kurs I (PI 4288: Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts)
im Anmeldezeitraum (....-...)
ist für die endgültige Aufnahme in das Komplementärfach notwendig.

Bei Fragen zum Einstieg in das Komplementärfach wenden Sie sich bitte an

arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at