Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

WiRe - Wirtschaftsrecht

Aufbau des Pflichtfaches ARBEITSRECHT UND SOZIALRECHT

Das Pflichtfach Arbeits- und Sozialrecht umfasst ab dem Studienjahr 2014/2015 eine neu konzipierte 4-stündige LV "Arbeitsrecht" und eine 1-stündige Lehrveranstaltung "Grundzüge des Sozialrechts". Zur Vorbereitung für die Abfassung einer Bachelorarbeit aus diesem Pflichtfach wird die Lehrveranstaltung "Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens" angeboten.

Empfohlener Studienverlauf

1. Semester "Arbeitsrecht" (4-stündig)
2. Semester "Grundzüge des Sozialrechts"
3. Semester "Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens" Bachelorarbeit

Ablauf und Sequenzierung

Das Pflichtfach Arbeits- und Sozialrecht ist so gestaltet, dass es in 2 bis 3 Semestern absolviert werden kann. Die 4-stündige LV "Arbeitsrecht" sollten Sie auf jeden Fall vor der LV "Grundzüge des Sozialrechts" besuchen, weil bei der Darstellung des Sozialversicherungsrechts auf Arbeitsrechtskenntnisse zurückgegriffen wird. Vor der Bewerbung für eine Bachelorarbeit müssen Sie auf jeden Fall die LV "Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens" positiv absolviert haben.

 

LV: ARBEITSRECHT

LV-Gegenstand ist die systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts:

  • Arbeitsvertragsrecht

  • Arbeitsschutzrecht

  • Berufsverbandsrecht

  • Kollektivvertragsrecht

  • Betriebsverfassungsrecht und

  • Arbeitskampfrecht

Nach einer kompakten Einführung in die einzelnen Themenbereiche erfolgt eine gemeinsame Aufarbeitung und Diskussion der zu lösenden Rechtsfragen anhand praktischer Fallbeispiele. Konkret werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe (zB der Arbeitnehmerbegriff in Abgrenzung zu anderen Beschäftigungsformen) erklärt und Problemstellungen

  • bei Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss

  • im aufrechten Arbeitsverhältnis und

  • bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

näher erörtert.

Beispielsweise wird zur Begründungsphase auf die Stellenausschreibung und das Vorstellungsgespräch eingegangen; zum aufrechten Arbeitsverhältnis auf die Haupt- (Arbeit und Entgelt) und Nebenpflichten (Treue und Fürsorge) der Arbeitsvertragsparteien, die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen, die Dienstnehmerhaftung, den Betriebsübergang, die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt oder das Urlaubsrecht. Im Arbeitsschutzbereich geht es etwa um die Gefahrenevaluierung, das Arbeitszeitrecht und den Mutterschutz. Betriebsverfassungsrechtlich stehen der spezielle Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff, die Belegschaftsorgane, die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und die Betriebsvereinbarung im Vordergrund. Dargestellt werden auch die "überbetrieblichen" Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (Kammern, Koalitionen), das Kollektivvertragsrecht und die Rechtsfolgen von Streiks. Eingehend wird die Beendigung des Arbeitsverhältnisses behandelt (insbesondere die Beendigungsarten, der Bestandschutz und die Rechtsansprüche bei Vertragsbeendigung). Bei der Vermittlung des Lehrstoffes wird besonders auf die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Arbeitsrechtsbereichen und auf Querverbindungen des Arbeitsrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten (vor allem zum Sozialversicherungsrecht) geachtet.

Nach dem Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage, in der Praxis auftretende arbeitsrechtliche Problemstellungen zu erkennen und konkrete Fragen anhand von Fällen zu diskutieren und zu lösen.

 

LV: GRUNDZÜGE DES SOZIALRECHTS

Diese LV gibt einen Überblick über das geltende österreichische Sozialrecht. Der Darstellungsschwerpunkt liegt beim Sozialversicherungsrecht (insb Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, ASVG). Bearbeitet werden ua die Begriffsmerkmale und Funktionen des Sozialversicherungsrechts, die Pflichtversicherung, die SV-Träger, das Meldungs- und Beitragsrecht, das Leistungsrecht der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, die Legalzession, das DG-Haftungsprivileg, das Verfahren in Sozialrechtssachen und - grob skizziert - die Arbeitslosenversicherung, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, das Pflegegeld und Kinderbetreuungsgeld, einige Versorgungssysteme und der Familienlastenausgleich.

 

LV: GRUNDLAGEN RECHTSWISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

LV-Gegenstand ist die Vermittlung von formalen (zB Erstellung von Verzeichnissen und Fußnoten, korrekte Anwendung von Abkürzungs- und Zitierregeln) und methodischen Grundkenntnissen (zB Auslegung, Analogie) für die Erstellung einer juristischen Bachelorarbeit. Außerdem erfolgen Hilfestellungen zur Recherche (zB Nutzung juristischer Datenbanken) für die Bachelorarbeit.