Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht
Aktuelles
18. November 2024 – Standortfaktor Arbeitsrecht
Im MANZ-Verlag ist soeben das neue Handbuch von S. Auer-Mayer und L. Baringer erschienen. Dort werden die praktisch bedeutsamsten arbeitsrechtlichen Regelungen in Österreich und Deutschland näher auf bestehende Gemeinsamkeiten und Unterschiede untersucht.
15. November 2024 – Kunst und Arbeitsrecht
Beim diesjährigen Symposium der Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht (Kunst und Recht) hat E. Kovács in ihrem Vortrag arbeitsrechtliche Aspekte beleuchtet.
14. November 2024 – Aufwandersatz im Arbeitsverhältnis
Bei den 16. Wiener Oktobergespräche (Draufgezahlt: Leistungen des Arbeitgebers abseits von Entgelt) hat Th. Dullinger einen Vortrag über „Aufwandersatz und Prozesskosten“ gehalten.
14. November 2024 – Einführung und Begründung entgeltferner Leistungen: Individualrechtliche Aspekte
C. Greiner hat bei den 16. Wiener Oktobergesprächen (Draufgezahlt: Leistungen des Arbeitgebers abseits von Entgelt) in seinem Vortrag untersucht, unter welchem Umständen Arbeitnehmer einen einzelvertraglichen Anspruch auf Leistungen aus betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen erwerben können.
12. November 2024 – Hans Schmitz Preis für Peter Schöffmann
Die Dissertation von P. C. Schöffmann (Europäisches Sozialkollisionsrecht) wurde mit dem Dissertationspreis der Hans Schmitz Gesellschaft ausgezeichnet.
12. November 2024 – Bildungsmaßnahmen nach § 11b AVRAG: Ausbildungskostenrückersatz und mehrfache Erwerbstätigkeit
P. C. Schöffmann untersucht die Auswirkungen des § 11b AVRAG auf den Ausbildungskostenrückersatz, klärt die Anwendung der Bestimmung bei mehrfacher Erwerbstätigkeit und geht dem Inkrafttreten der Bestimmung nach (ÖZPR 2024/76).
31. Oktober 2024 – Wie viel Kontrolle braucht KI?
Soeben ist im ÖGB-Verlag der von Ch. Kietaibl gemeinsam mit M. Turrini herausgegebene Sammelband „Wie viel Kontrolle braucht KI?“ erschienen. Darin finden sich Beiträge von S. Auer-Mayer („Wie digital ist die Betriebsverfassung?“) und C. Greiner („Grundfragen des Sozialplanabschlusses bei Automatisierungsmaßnahmen“).
24. Oktober 2024 – Europäisches Sozialkollisionsrecht
Die Dissertation von P. C. Schöffmann ist soeben im MANZ-Verlag erschienen.
15. Oktober 2024 – Entwicklungen im europäischen Arbeitsrecht
Bei der 21. ungarischen Arbeitsrechtstagung sprach E. Kovács über die Entwicklung des europäischen Arbeitsrechts in den letzten 70 Jahre sowie über aktuelle Trends.
14. Oktober 2024 – Flexibilität im Dienstrecht
Bei der Tagung der JKU Linz sprach C. Greiner über die „Dienstleistungserbringung außerhalb des Dienstrechts“ (freier Dienstvertrag, Dienstverschaffungsvertrag).
11. Oktober 2024 – Betriebsübung und Antragsmodell
C. Greiner und N. Hofmann untersuchen, welche Auswirkungen es auf das Entstehen eines vertraglichen Anspruchs der Arbeitnehmer hat, wenn die Belegschaft beim Arbeitgeber regelmäßig um die Zuwendung ansucht (RdW 2024, 696)
1. Oktober 2024 - Einvernehmliche Auflösung und Anrechnung anderweitig verdienten Entgelts
In DRdA 2024/43 bespricht Th. Dullinger eine aktuelle Entscheidung des OGH (9 ObA 52/23x) zur Anrechnung anderweitig verdienten Entgelts bei einer anlässlich einer einvernehmlichen Auflösung vereinbarten unwiderruflichen Dienstfreistellung.
27. September 2024 – Festschrift Rudolf Mosler
In der aktuellen Festschrift für Rudolf Mosler finden sich Beiträge von Prof. Auer-Mayer (Krankengeld ohne Krankheit?) und Prof. Kietaibl (Die Vermittlung von Bühnendienstverträgen).
25. September 2024 - Aktuelle Fragen des Arbeitsrechts in Krankenanstalten
Auf der Tagung in Pörtschach trägt J. Schwab zu Ausfallszeiten im Dienst- und Arbeitsrecht vor.
19. September 2024 – Sozialversicherungsrechtliche Umqualifikation eines Sporttrainers vom "Neuen Selbständigen" zum freien Dienstnehmer
In ZAS 2024/48 bespricht S. Rath eine Entscheidung des VwGH zu den Folgen einer sozialversicherungsrechtlichen Fehlzuordnung.
11. September 2024 - Bildungsmaßnahmen nach § 11b AVRAG: Arbeitszeit und Kostentragung
In ÖZPR 2024/59, 124 untersucht P. C. Schöffmann den Tatbestand des § 11b AVRAG und die Rechtsfolgen, wonach die Arbeitgeber die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zu tragen haben und diese auch als Arbeitszeit anzurechnen ist.