Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

WiSo - Alt Wahlfach Arbeitsrecht

Aufbau des Wahlfachs ARBEITSRECHT UND SOZIALRECHT

Im Studienzweig Betriebswirtschaft ist ein Wahlfach im Umfang von 4 Semesterwochenstunden und 10 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Aus einer langen Liste von Wahlfächern können Sie das Wahlfach Arbeitsrecht wählen. Dieses umfasst - seit dem Studienjahr 2014/2015 - die neu konzipierte 4-stündige LV "Arbeitsrecht", die die gesamten 10 ECTS-Punkte abdeckt.

Empfohlener Studienverlauf

1. Semester "Wahlfach Arbeitsrecht" (4-stündig)
2. Semester optional: Grundlagen des rechtswissenschaftlichen Arbeitens
3. Semester optional: Bachelorarbeit

Ablauf und Sequenzierung

Durch die Umstellung auf die 4-stündige Lehrveranstaltung Arbeitsrecht wird das Wahlfach Arbeitsrecht nun in einem Semester abgeschlossen. Vor der Bewerbung für eine Bachelorarbeit müssen sie jedoch  den Kurs "Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens" positiv absolvieren.

 

LV: ARBEITSRECHT

LV-Gegenstand ist die systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts:

  • Arbeitsvertragsrecht

  • Arbeitsschutzrecht

  • Berufsverbandsrecht

  • Kollektivvertragsrecht

  • Betriebsverfassungsrecht und

  • Arbeitskampfrecht

Nach einer kompakten Einführung in die einzelnen Themenbereiche erfolgt eine gemeinsame Aufarbeitung und Diskussion der zu lösenden Rechtsfragen anhand praktischer Fallbeispiele. Konkret werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe (zB der Arbeitnehmerbegriff in Abgrenzung zu anderen Beschäftigungsformen) erklärt und Problemstellungen

  • bei Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss

  • im aufrechten Arbeitsverhältnis und

  • bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

näher erörtert.

Beispielsweise wird zur Begründungsphase auf die Stellenausschreibung und das Vorstellungsgespräch eingegangen; zum aufrechten Arbeitsverhältnis auf die Haupt- (Arbeit und Entgelt) und Nebenpflichten (Treue und Fürsorge) der Arbeitsvertragsparteien, die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen, die Dienstnehmerhaftung, den Betriebsübergang, die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt oder das Urlaubsrecht. Im Arbeitsschutzbereich geht es etwa um die Gefahrenevaluierung, das Arbeitszeitrecht und den Mutterschutz. Betriebsverfassungsrechtlich stehen der spezielle Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff, die Belegschaftsorgane, die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und die Betriebsvereinbarung im Vordergrund. Dargestellt werden auch die "überbetrieblichen" Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (Kammern, Koalitionen), das Kollektivvertragsrecht und die Rechtsfolgen von Streiks. Eingehend wird die Beendigung des Arbeitsverhältnisses behandelt (insbesondere die Beendigungsarten, der Bestandschutz und die Rechtsansprüche bei Vertragsbeendigung). Bei der Vermittlung des Lehrstoffes wird besonders auf die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Arbeitsrechtsbereichen und auf Querverbindungen des Arbeitsrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten (vor allem zum Sozialversicherungsrecht) geachtet.

Nach dem Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage, in der Praxis auftretende arbeitsrechtliche Problemstellungen zu erkennen und konkrete Fragen anhand von Fällen zu diskutieren und zu lösen.

 

LV: GRUNDLAGEN RECHTSWISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

LV-Gegenstand ist die Vermittlung von formalen (zB Erstellung von Verzeichnissen und Fußnoten, korrekte Anwendung von Abkürzungs- und Zitierregeln) und methodischen Grundkenntnissen (zB Auslegung, Analogie) für die Erstellung einer juristischen Bachelorarbeit. Außerdem erfolgen Hilfestellungen zur Recherche (zB Nutzung juristischer Datenbanken) für die Bachelorarbeit.