Bachelorarbeit
Wer kann bei uns eine Bachelorarbeit schreiben?
Grundsätzlich sind alle Studierenden des Bachelorstudiums WiRe und des Wahlblocks aus WiSo eingeladen, ihre Bachelorarbeit am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht zu verfassen. Nach Maßgabe der verfügbaren Betreuungskapazitäten erhalten jedoch jene Studierenden eine Betreuung, welche die folgenden Kriterien erfüllen:
Pflichtfach ARBEITSRECHT und SOZIALRECHT
Abschluss des 1. Studienabschnittes - Sammelzeugnis
Abschluss der Lehrveranstaltungen "Arbeitsrecht" sowie "Grundzüge des Sozialrechts"
Abschluss der Lehrveranstaltung "Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens" vorzugsweise am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht oder am Department Privatrecht
Abgeschlossene FACHPRÜFUNG (Studienplan 2009) "Privatrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren" bzw. (Studienplan 2016) "Zivilrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren"
Grundlage für die Entscheidung über eine allfällige Betreuung ist ebenfalls Ihr bisheriger Studienerfolg v.a. in den arbeits- und sozialrechtlichen Lehrveranstaltungen. Im positiven Falle erhalten Sie eine definitive Betreuungszusage.
Wahlfach ARBEITSRECHT
Abschluss des 1. Studienabschnittes - Sammelzeugnis
Abschluss der Lehrveranstaltung Wahlfach - Arbeitsrecht;
Abschluss der Lehrveranstaltung "Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens" vorzugsweise am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht oder am Department Privatrecht
"Wirtschaftsprivatrecht I (WPR I)" und "Wirtschaftsprivatrecht II (WPR II)"
Grundlage für die Entscheidung über eine allfällige Betreuung ist ebenfalls Ihr bisheriger Studienerfolg v.a. in den arbeits- und sozialrechtlichen Lehrveranstaltungen. Im positiven Falle erhalten Sie eine definitive Betreuungszusage.
Themenfindung und Erstkontakt
Wenn Sie sich für eine Bachelorarbeit am Institut interessieren und die formalen Voraussetzungen erfüllen, senden Sie Ihre Bewerbung zum jeweiligen Termin rechtzeitig an arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at
Mögliche Themen für eine Bachelorarbeit orientieren sich grundsätzlich an den Forschungsschwerpunkten des Instituts. Dabei stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
ca. 2 Wochen vor der Bewerbungsfrist finden Sie eine Liste von aktuell ausgeschriebenen Themenvorschlägen. Diese Themen stehen meist in engem Bezug zu den persönlichen Forschungsinteressen der einzelnen Mitarbeiter/innen am Institut oder ergeben sich aus Praxiskooperationen.
Darüber hinaus steht es Ihnen natürlich auch frei, eigene Themenvorschläge einzubringen. Dies erhöht die Chancen bei der Zuteilung. Da wir unsere Betreuung jedoch sehr ernst nehmen, ist ein expliziter Bezug zu unseren aktuellen Forschungs- und Lehrinhalten wichtig. Der/Die Institutsmitarbeiterin mit dem engsten Bezug zu dem von Ihnen vorgeschlagenen Thema entscheidet je nach verfügbarer Kapazität über eine Betreuungszusage.
Es empfiehlt sich - zusätzlich zu einem eigenen Themenvorschlag - auch immer Präferenzen der vorgegebenen Themen anzugeben.
Deadline für Abgabe der Bewerbung für das SS 2025 Mittwoch, 12. Februar 2025
(Vergabe: 1x pro Semester)
Anmeldeformular
Hier finden Sie eine Übersicht aller laufenden und bereits abgeschlossenen Arbeiten.
Betreuungszusage/Bearbeitung des Themas
Diese gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Betreuungszusage, d.h. Sie müssen in diesem Zeitraum Ihre Arbeit fertigstellen.
Während der Bearbeitung des Themas bleiben Sie in Kontakt mit Ihrer/m Betreuer/in und vereinbaren Coaching-Termine.
Bei einer Betreuungszusage bei
Univ.Prof.in Dr.in Auer-Mayer,
Univ.Prof. Dr. Kietaibl,
assoz.Prof.in Dr.in Kovács
ist der folgende Leitfaden zu beachten: Leitfaden für Bachelorarbeiten
Selbstverständlich müssen Sie Ihre Arbeit eigenständig erstellen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass sämtliche Abschlussarbeiten einem elektronischen Plagiats-Check unterzogen werden und dass die Heranziehung künstlicher Intelligenz (zB ChatGPT) zur Erstellung der Arbeit als Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gilt. Werden bei Abschlussarbeiten unerlaubte Hilfsmittel benutzt, liegt ein Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen vor. Eine eigenständige Leistung ist dadurch nicht erbracht.
Umfang und Formatierung
Die Arbeit umfasst das Deckblatt, ein Inhaltsverzeichnis, den Textteil und am Ende ein Literatur- und
Judikaturverzeichnis. Ein Abkürzungsverzeichnis ist nicht notwendig, außer Sie verwenden Abkürzungen, die nicht üblich
sind. Die Bachelorarbeit umfasst mindestens 70.000 Zeichen (≈ ca 30 Seiten) inklusive Fußnoten und
Leerzeichen, aber abzüglich aller Verzeichnisse und des Deckblatts (also „reiner Text“) DIN A4.
Die Formatierung
des Textes sollte 12pkt, 1,5-zeilig sein
Fußnoten 10pkt, einzeilig
Blocksatz
Seitenrand hat 2,5 cm (an allen Seiten) zu betragen.
Abgabe und Beurteilung der Bachelorarbeit
Die Entscheidung darüber, wann die Arbeit abgeschlossen ist, liegt grundsätzlich bei Ihnen. Sie werden sich aber auch diesbezüglich mit Ihrer/m Betreuer/in abstimmen. Die Abgabe Ihrer fertigen Bachelorarbeit erfolgt per
Upload auf learn@WU (Plagiats-Check),
sowie per E-Mail an die jeweilige Betreuerin/den jeweiligen Betreuer und an das Sekretariat arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at
in der Regel werden Sie einen Feedback-Termin mit Ihrem/r Betreuer/in vereinbaren, sofern dieser nicht bereits parallel zur Abgabe stattgefunden hat.
Ab diesem Zeitpunkt beurteilen wir Ihre Arbeit innerhalb von max. 4 Wochen. Im Normalfall dauert die Beurteilung an unserem Institut jedoch kürzer.
Bitte beachten Sie auch, dass die Prüfungsabteilung nach der Beurteilung Ihrer Arbeit meist noch einige Wochen für die Ausstellung Ihres Zeugnisses benötigt.
Bei allgemeinen Fragen zu Bachelorarbeiten am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht, wenden Sie sich bitte an arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at |