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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Homeoffice-Pauschale beantragen nicht vergessen!

Homeoffice-pauschle

Auch wenn die Beantragung der Homeoffice-Pauschale noch bis Jahresende 2021 möglich ist, wollen wir zwischendurch daran erinnern, diese Pauschale auch zu beantragen. Immerhin endet ja mit Ende Juni 2021 die hausinterne Regelung zur Gewährung einer Homeoffice-Pauschale im Zusammenhang mit dem covid-bedingten Homeoffice. Für die Monate April, Mai und Juni 2021 ist es daher möglich, unabhängig davon, ob und in welchem Ausmaß in diesen Monaten Homeoffice geleistet wurde, eine monatliche Pauschale zu beantragen, deren Höhe einerseits von der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit und andererseits davon abhängt, ob in dieser Zeit ein WU-Laptop zur Verfügung gestanden ist. Unter https://www.wu.ac.at/home-office-pauschale kann der entsprechende Antrag von allen Mitarbeitenden gestellt werden. Die in dieser Maske abgefragte Zahl an geleisteten Homeoffice-Tagen ist für den Bezug und die Höhe der Pauschale übrigens unerheblich. Falls allerdings daran gedacht wird, die steuerrechtlichen Absetzmöglichkeiten (für die Anschaffung von ergonomisch geeignetem Mobiliar) in Anspruch zu nehmen, ist darauf zu achten, dass es dafür erforderlich ist, dass mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice gearbeitet wurde. Nähere Information dazu finden sich hier

02.07.2021

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