Studienaufbau & -inhalte
Studienplan & Stundentafel
Studienplan 2015 (seit WS 2015/16) und graphische Darstellung
Stundentafel 2015 (seit WS 2015/16)
Studienverlauf (seit WS 2015/16)
Erste Lehrveranstaltung des Studiums
Die positive Absolvierung ist Voraussetzung für die Anmeldung zu allen weiteren Lehrveranstaltungen!Direkt zum Studienstart am Beginn des Wintersemesters findet die erste Lehrveranstaltung des Wirtschaftspädagogik Masterstudiums statt:
Lehrveranstaltung | ECTS | SSt | LV-Typ |
---|---|---|---|
LehrveranstaltungAllgemeine Betriebswirtschaftslehre einschließlich Wirtschaftsinformatik | ECTS2 | SSt1 | LV-TypPI |
Die Lehrveranstaltung setzt sich aus mehreren Teilprüfungen (Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Wirtschaftsinformatik) zusammen. Den Prüfungsterminen geht keine Anwesenheitsphase voraus, die Vorbereitung auf die Teilprüfungen erfolgt im Selbststudium. Da es sich bei dieser Lehrveranstaltung um die erste Sequenzierung im Studium handelt, müssen alle Teilleistungen positiv absolviert werden, um das Studium fortsetzen zu können.
Werden ein oder mehrere Teilleistungen negativ bzw. aufgrund von Abwesenheit nicht absolviert kann das Studium nicht fortgesetzt werden. Ein Nachtermin wird nicht angeboten, die Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung ist dann erst wieder im darauffolgenden Wintersemester möglich.
1. Semester
Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung "Lehrverhaltenstraining einschl. schulische Orientierungsphase" ist Voraussetzung für alle weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Programms (ausgenommen "Wirtschaftsdidaktik I" und "Bildungswissenschaft I")!
Lehrveranstaltung | ECTS | SSt | LV-Typ |
---|---|---|---|
LehrveranstaltungAllgemeine Betriebswirtschaftslehre einschließlich Wirtschaftsinformatik | ECTS2 | SSt1 | LV-TypPI |
LehrveranstaltungLehrverhaltenstraining einschließlich schulische Orientierungsphase | ECTS6 | SSt3 | LV-TypPI |
LehrveranstaltungWirtschaftsdidaktik I | ECTS4 | SSt2 | LV-TypVUE |
LehrveranstaltungMethoden der Wirtschaftsdidaktik I | ECTS3 | SSt2 | LV-TypPI |
LehrveranstaltungBetriebswirtschaftliche Vernetzung I | ECTS4 | SSt2 | LV-TypPI |
LehrveranstaltungBildungswissenschaft I | ECTS5 | SSt2 | LV-TypPI |
LehrveranstaltungWirtschaftspädagogik I | ECTS5 | SSt2 | LV-TypPI |
2. Semester
Lehrveranstaltung | ECTS | SSt | LV-Typ |
---|---|---|---|
LehrveranstaltungWirtschaftsdidaktik II | ECTS4 | SSt2 | LV-TypPI |
LehrveranstaltungMethoden der Wirtschaftsdidaktik II | ECTS3 | SSt2 | LV-TypPI |
LehrveranstaltungDidaktik des Rechnungswesens | ECTS4 | SSt2 | LV-TypPI |
LehrveranstaltungDidaktik der Wirtschaftsinformatik | ECTS6 | SSt3 | LV-TypPI |
LehrveranstaltungBildungswissenschaft II | ECTS5 | SSt2 | LV-TypPI |
LehrveranstaltungWirtschaftspädagogik II | ECTS5 | SSt2 | LV-TypFS |
LehrveranstaltungWissenschaftliches Arbeiten & Forschungsmethoden | ECTS3 | SSt1 | LV-TypPI |
3. Semester
Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen „Wirtschaftsdidaktik III“ und „Bildungswissenschaft III“ ist die positive Absolvierung von mindestens 24 ECTS aus dem Fach „Wirtschaftswissenschaftliche Fächer & Wirtschaftsdidaktik. Das Fach beinhaltet folgende Lehrveranstaltungen: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre einschließlich Wirtschaftsinformatik, Lehrverhaltenstraining einschließlich schulische Orientierungsphase, Wirtschaftsdidaktik I, Methoden der Wirtschaftsdidaktik I, Betriebswirtschaftliche Vernetzung I, Wirtschaftsdidaktik II, Methoden der Wirtschaftsdidaktik II, Didaktik des Rechnungswesens, Didaktik der Wirtschaftsinformatik, Didaktik der Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftliche Vernetzung II.
Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten & Forschungsmethoden“ ist Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltung „Research Proposal“.
Lehrveranstaltung | ECTS | SSt | LV-Typ |
---|---|---|---|
LehrveranstaltungDidaktik der Volkswirtschaftslehre | ECTS4 | SSt2 | LV-TypPI |
LehrveranstaltungBetriebswirtschaftliche Vernetzung II | ECTS4 | SSt2 | LV-TypPI |
LehrveranstaltungBildungswissenschaft III | ECTS5 | SSt2 | LV-TypPI |
LehrveranstaltungWirtschaftsdidaktik III | ECTS8 | SSt4 | LV-TypVUE |
LehrveranstaltungResearch Proposal | ECTS2 | SSt1 | LV-TypFS |
LehrveranstaltungEin Wahlfach aus dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre & Volkswirtschaftslehre:
| ECTS8 | SSt4 | LV-TypPI |
4. & 5. Semester
Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung "Wirtschaftsdidaktik III" ist Voraussetzung für die Zulassung zu den "Schulpraktischen Studien".
Die Zulassung zu den Wahlfächern aus dem Bereich der Wirtschaftspädagogik und Bildungswissenschaft setzt entweder die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung „Wirtschaftsdidaktik III“ oder die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung „Bildungswissenschaft III“ voraus.
Lehrveranstaltung | ECTS | SSt | LV-Typ |
---|---|---|---|
LehrveranstaltungMasterarbeit | ECTS20 | SSt | LV-Typ |
LehrveranstaltungSchulpraktische Studien | ECTS20 | SSt | LV-Typ |
LehrveranstaltungBegleitveranstaltung zu den schulpraktischen Studien | ECTS4 | SSt2 | LV-TypPI |
LehrveranstaltungDas zweite Wahlfach aus dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre & Volkswirtschaftslehre | ECTS4 | SSt2 | LV-TypPI |
LehrveranstaltungWahlfächer aus dem Bereich der Wirtschaftspädagogik und Bildungswissenschaft (zwei zu je 8 ECTS zur Wahl):
| ECTS16 | SSt8 | LV-TypPI |
Studienverlauf Studienplan 2010
Studierende, die ihr Studium nach dem Studienplan 2010 aufgenommen haben, sind berechtigt, das Studium bis zum Ende des Sommersemesters 2018 (30.09.2018) nach dem Studienplan 2010 abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Teilleistungen des Studiums inkl. Masterarbeit und Schulpraktische Studien am Sammelzeugnis aufscheinen! Studierende, die das Studium nicht bis zu diesem Zeitpunkt abschließen, werden in den neuen Studienplan 2015 überstellt.
Studierende, die vom Studienplan 2010 in den neuen Studienplan 2015 überstellt werden, können alle bereits absolvierten Teilleistungen auf die Fächer des neuen Studienplans übertragen lassen. Ausgenommen davon sind die Lehrveranstaltungen:
Betriebswirtschaftliche Vernetzung I, 1. Semester, 4 ECTS
Wirtschaftsdidaktik III, 3. Semester, 8 ECTS
Weitere Informationen: Newsletter Studienverlauf Studienplan 2010
FAQ Anrechnung von Kursen und Auslandssemestern
Anrechnung
Ich habe bereits eine Diplom- oder Masterarbeit oder Dissertation in einem anderen Studium verfasst. Kann ich mir diese als Masterarbeit anerkennen lassen?
Seit Jänner 2011 ist eine Anerkennung von Diplom- oder Masterarbeiten oder Dissertationen auf ein anderes Studium rechtlich ausnahmslos nicht mehr möglich.
Werden Teile des Masterstudiums Wirtschaftspädagogik (z.B. Wahlfächer, Masterarbeit) aus absolvierten Vorstudien angerechnet?
Positiv beurteilte Prüfungen […] sind auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ Bescheid mäßig anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind." § 78 (1) UG 2002 Der Antrag zur Anerkennung von Prüfungen erfolgt im Studienrecht / Abteilung Anerkennung von Prüfungen. Beachten Sie bitte, dass eine Anerkennung nur dann möglich ist, wenn die Prüfungen im Ursprungsstudium jenen des Masterstudiums Wirtschaftspädagogik sowohl vom Umfang als auch inhaltlich entsprechen. Weiters ist zu beachten, dass Anrechnungen aus jenem Vorstudium, das zur Zulassung zum Masterstudium Wirtschaftspädagogik angegeben wird, nicht möglich sind.
Auslandssemester
Wo finde ich weitere Informationen zum Auslandssemester?
Für konkrete Fragen zum organisatorischen Ablauf bzgl. Bewerbung für den Studienplatz und sonstige Rahmenbedingungen steht Ihnen das Zentrum für Auslandsstudien (ZAS) der WU zur Verfügung. Informationen finden Sie auf der Website des ZAS.
Welche Universitäten kommen für ein Auslandssemester in Frage?
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkung, welche Universität Sie für Ihr Auslandssemester auswählen. Es stehen aber speziell für Wirtschaftspädagogik insgesamt 50 Universitätsstandorte in Europa und Übersee für Sie zur Auswahl. Eine komplette Übersicht finden Sie auf der Seite ZAS. All diese ausgewählten Partneruniversitäten haben gemeinsam, dass für sie ein Bündel an Anerkennungsmöglichkeiten im Mindestumfang von jeweils 24 ECTS geschnürt wurde.
Was ist bei der Anerkennung von Kursen aus dem Auslandssemester zu beachten?
Da die Gewährung eines Stipendiums von der positiven Anerkennung eines vorgeschriebenen Ausmaßes von Kursen abhängig ist, sollte vor Abreise ins Auslandssemester abgeklärt werden, ob die geplanten Lehrveranstaltungen nach der Rückankunft anerkannt werden können. Als erste Information, welche Kurse anerkannt werden könnten, sehen Sie bitte die Anerkennungsliste ein. Alle dort genannten Kurse werden im folgenden Semester anerkannt, eine zusätzliche Bestätigung ist nicht erforderlich. Die Anerkennbarkeit aller anderen Auslandskurse wird im Rahmen von individuellen Beratungsgesprächen geklärt. Wählen Sie dafür die von Ihnen geplanten Kurse Ihrer Auslandsuniversität aus und vereinbaren Sie per Mail an masterwipaed@wu.ac.at ein Beratungsgespräch. Um eine fundierte Entscheidung hinsichtlich der Anerkennbarkeit treffen zu können, ist es hilfreich, die genauen Kursinhalte (Syllabi) der geplanten Lehrveranstaltungen ebenfalls zur Beratung mitzubringen. Sie haben auch die Möglichkeit, online einen rechtlich bindenden Feststellungsbescheid über die spätere Anerkennung der Prüfungen zu beantragen. Wenn Sie ein Erasmus-Stipendium beziehen, beantragen Sie damit gleichzeitig das Learning Agreement, das ist der Vertrag zwischen der WU, Ihrer Partneruniversität und Ihnen.
Gibt es finanzielle Unterstützungen für das Auslandssemester?
Wenn ein vorgeschriebenes Ausmaß von Lehrveranstaltungen nach der Rückkehr aus dem Auslandssemester auf das Masterstudium Wirtschaftspädagogik angerechnet wird, haben Sie Anspruch auf ein Stipendium. Auch wenn Sie bereits ein Auslandssemester (z.B. im Bachelorstudium) absolviert haben, besteht Anspruch auf ein weiteres Stipendium im Masterstudium. Genauere Informationen zur Beantragung von Stipendien sowie die genauen Regelungen in diesem Bereich recherchieren bzw. erfragen Sie bitte beim Zentrum für Auslandsstudien.
Kommt es durch das Auslandssemester zu einer zeitlichen Verzögerung im Studium?
Wenn ein Teil der Wahlfächer im Auslandssemester absolviert und später angerechnet wird sowie die im Auslandssemester versäumten Lehrveranstaltungen in den folgenden Semestern parallel zu den geplanten absolviert werden (was mit einem etwas erhöhten Arbeitsaufwand möglich ist), ist das Studium auch inklusive eines Auslandsaufenthalts in Mindestzeit absolvierbar.
Gibt es die Möglichkeit ein Auslandssemester im Rahmen des Masterstudiums Wirtschaftspädagogik zu absolvieren?
Ja. Das Institut für Wirtschaftspädagogik begrüßt die Entscheidung, Erfahrung im Rahmen eines Auslandsstudiums zu sammeln. Da wir davon überzeugt sind, dass Auslandserfahrung ein wichtiger Teil der persönlichen Weiterentwicklung ist, unterstützen wir Sie mit Beratung vor Ihrem Auslandsaufenthalt sowie nach Ihrer Rückkehr hinsichtlich der Anrechnung von im Ausland abgelegten Prüfungen. Wenn Sie Fragen haben, die auf dieser Seite nicht geklärt werden, können Sie uns gerne unter masterwipaed@wu.ac.at kontaktieren.