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Markus Steiner, Geschäftsführer IKTS, berichtet

Die Österreichische Datenschutzbehörde (DSB) widmet sich im Newsletter 1/2021 unter anderem der Frage, inwieweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Wiener Contact Tracing Verordnung gegeben ist und ob auch Name und Telefonnummer in diesem Zusammenhang als Gesundheitsdaten anzusehen sind.

Ebenso kann über die Homepage der DSB der Datenschutzbericht 2020 über die Tätigkeit der Datenschutzbehörde abgerufen werden.

Nach der Datenschutzgrundverordnung, welche seit Mai 2018 zur Anwendung kommt und den EU-weiten Umgang mit personenbezogenen Daten regelt, arbeitet die EU-Kommission nun auch an Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz und hat am 21. April 2021 einen Gesetzesentwurf veröffentlicht (Proposal for a Regulation on a European approach for Artificial Intelligence).

Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften erstellte in Kooperation mit der Bundesarbeitskammer eine Studie zu den Auswirkungen des breiten Einsatzes biometrischer Verfahren. Die Studie gibt einen Überblick über gängige Methoden und diskutiert allgemein Chancen und Risiken von Biometrie und dem Umgang mit biometrischen Daten.

Zum Abschluss dieses Beitrags noch eine Sammlung von weiteren interessanten Links und Artikel:

Fragen richten Sie an: m.steiner@ikts.at