Austausch
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FAQ
Wann soll man ins Ausland gehen?
In einer Phase des Studiums, wo bereits genügend Vorkenntnisse vorhanden sind, damit Sie den Aufenthalt gut bewältigen. Aber auch nicht zu spät, damit Sie sich möglichst viele der im Ausland besuchten Lehrveranstaltungen anrechnen lassen können. Kalkulieren Sie ein, dass die Vorlaufszeit von der Bewerbung bis zum Aufenthalt bis zu einem Jahr lang sein kann; bewerben Sie sich daher rechtzeitig!
Welche Universität oder Hochschule soll man wählen?
Jedes Programm hat sein eigenes Profil. Informieren Sie sich daher intensiv über die Programme (die ZAS-Folder können platzbedingt nur eine verkürzte Beschreibung geben). Kriterien für Ihre Wahl können sein: Ihre bevorzugte inhaltliche Orientierung (z.B. Schwerpunkte: Management, Volkswirtschaft, Finanzwesen, ...); die "Kultur" der Einrichtung (z.B.: eine klassische Universität oder eine "école"); die Zeit und Dauer (z.B.: Winter/Sommer; Trimester-, Semester- oder Jahresprogramm); aber auch recht pragmatische Überlegungen (z.B.: Wo habe ich bei der Bewerbung die besten Chancen?).
Wie und nach welchen Kriterien wird man ausgewählt?
Zuallererst müssen die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sein (vgl. Infos im Zentrum für Auslandsstudien / ZAS). Für die Auswahl sind sodann folgende Kriterien relevant: Studienerfolg, Studientempo, Sprache, Praktika, Motivation, Zusatzqualifikationen, Eindruck beim Interview. Entscheidend ist das Gesamtbild: nicht nur (aber schon auch!) die Noten, sondern auch soziale Kompetenz und Persönlichkeit sind ausschlaggebend. Eine gute Startposition sichern Sie sich bereits mit einem sorgfältig zusammengestellten Bewerbungsdossier.
Wie sieht es mit einem Stipendium aus?
Mit den offiziellen Austauschprogrammen ist in der Regel automatisch ein (Europa-) Mobilitätsstipendium verbunden. Vom ZAS wird für die Nominierten eine Info-Veranstaltung zu den administrativen Abläufen organisiert. Bedenken Sie, dass Sie dann für die Zuerkennung dieses Stipendiums eine Mindestzahl an Lehrveranstaltungen erfolgreich abschließen müssen (berechnet nach sogenannten "WU-Credits"). Planen Sie jedenfalls genügend "Reserve" ein, denn auch im Ausland kann man bei Prüfungen durchfallen!
Was macht man mit dem Formular für das Studienvorhaben?
Dieses Formular dient als Berechtigungsnachweis für Ihr Mobilitätsstipendium. Das funktioniert in zwei Etappen: Bevor Sie ins Ausland gehen, bestätigt Ihr/e Kooperationsbeauftragte/r Ihr beabsichtigtes Studienprogramm und die Übereinstimmung mit Lehrveranstaltungen der WU. Das ist kein Anrechnungspräjudiz, sondern "zwingt" Sie dazu, im Ausland Ihr Wirtschaftsstudium fortzusetzen (und erlaubt Ihnen nicht, stattdessen Lehrveranstaltungen aus anderen Studien - z.B. Archäologie, Pharmazie, o.ä. - zu absolvieren). Im Voraus kann aber oft nicht abgesehen werden, ob Ihre gewünschten Lehrveranstaltungen im betreffenden Semester angeboten werden, ob genügend Plätze vorhanden sind, etc. Daher kann Ihr tatsächliches Programm von Ihrem Projekt durchaus abweichen. Nachdem Sie von der Partneruniversität Ihre Zeugnisse erhalten haben, werden daher die tatsächlich besuchten und erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltungen bestätigt. Wichtig ist die Erbringung der Mindest-Anzahl von "WU-Credits" (s.o.). Um unnötige Komplikationen zu vermeiden, ist es überhaupt am besten, Sie füllen das Formular gemeinsam mit einem/einer ZAS-Betreuer/in oder mit dem/der Kooperationsbeauftragten (z.B. in der Sprechstunde) aus.
Wie bekommt man eine Unterkunft?
Die Intensität der "Versorgung" ist von Programm zu Programm verschieden. Die EM Lyon und die Université de Strasbourg stellen den Studierenden in der Regel auch den Platz in einem Studentenheim zur Verfügung. Administrativ wird die Heimplatzanmeldung parallel über die Heimverwaltung vorgenommen; Sie erhalten aber automatisch alle notwendigen Formulare.
Wo findet man Infos, um den Aufenthalt optimal vorzubereiten?
Eine sehr gute Vorbereitung auf das Auslandsstudium ist die Durchsicht der Erfahrungsberichte, die von den zurückkehrenden Studierenden verfasst wurden (sind im ZAS einsehbar). Bedenken Sie auch, dass von den betreffenden Joint-Study-Partnern auch Studierende an die WU kommen. Diese Studierenden stellen eine zusätzliche (wenngleich naturgemäß subjektive) Informationsquelle dar. So kann u.a. auch die Tätigkeit als "Buddy" für ausländische Studierende ein gutes Fundament für ein späteres Auslandsstudium sein.
Worauf sollte man gefasst sein?
Bereiten Sie sich darauf vor, dass das Studium und das Leben im Ausland "anders", mitunter eben "sehr anders" sind. Gerade deshalb geht man aber "in die Welt hinaus"; sonst könnte man ja gleich zu Hause bleiben. Sie werden im Ausland viele positive Erfahrungen machen, sollten sich aber - wie bei jeder Reise - auch vor negativen Erlebnissen durch eine gewisse Vorsicht schützen (das beginnt bei so banalen Dingen wie einem guten Fahrradschloss, einer Autoradio-Sicherung, einem wachsamen Blick aufs Reisegepäck, etc...). Die Auseinandersetzung mit anderen Verhältnissen und deren erfolgreiche Bewältigung machen Sie aber weiter "fit fürs Leben" und vergrößern Ihren physischen und geistigen Aktionsradius enorm.
Welche Lehrveranstaltungen kann man sich anerkennen lassen?
Die Anerkennung ["Anrechnung"] von Lehrveranstaltungen folgt dem Prinzip, dass die auswärtige Lehrveranstaltung im Inhalt, im Zeitumfang, im Arbeitsaufwand und in der Methodik der anzurechnenden WU-Lehrveranstaltung entsprechen muss. Das lässt natürlich gewisse Interpretationsspielräume zu, fixiert aber doch auch die Grenzen. Mit der neuen Studiensituation (Stichwort: Bakkalaureatsstudien, Masterstudien) muss jetzt wieder neu von den Fachgutachtern festgelegt werden, für welche WU-Lehrveranstaltungen Anerkennungen möglich sind. Es gibt aber wieder zahlreiche "Standardfälle", die relativ komplikationslos abgehandelt werden können. Hierfür genügt es, sich beim/bei der Kooperationsbeauftragten zu erkundigen. Spezialfälle sind Anrechnungen für Sprachen und die Speziellen Betriebswirtschaftslehren. Hierfür muss individuell (am besten schon im Voraus) das Einverständnis des betreffenden Instituts eingeholt werden. In den Instituten gibt es dafür meistens eine/n bestimmten Verantwortliche/n.
Kann man sich auch Französisch-Lehrveranstaltungen anerkennen lassen, wenn man in einem französischsprachigen Land studiert?
Die Leitlinien für die Anerkennung sind in einem Merkblatt des Instituts für Romanische Sprachen zusammengefasst.
Wie verläuft die Anerkennungsprozedur?
Sobald Sie nach dem Auslandsstudium Ihr Zeugnis erhalten haben, beschaffen Sie sich in der Evidenzstelle den Antragsbogen. Beim Ausfüllen können Sie sich von einem/einer ZAS-Verantwortlichen beraten lassen, welche Lehrveranstaltungsanrechnungen "Standardfälle" sind und welche noch eine weitere Begutachtung (s.o.) benötigen. Sie reichen sodann das Formular ein, und der Antrag wird weiter bearbeitet. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid und finden die anerkannten Lehrveranstaltungen auf Ihrem Zeugnisausdruck.
Peter Handler