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Studienberechtigungsprüfung

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Studieren ohne Reifeprüfung!

Sie wollen ein Studium beginnen und haben keine Matura?

Durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung können Sie die Berechtigung zum Studium erlangen. Die Studienberechtigungsprüfung wird in Kooperation mit der Universität Wien durchgeführt. für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung wenden Sie sich bitte an die Universität Wien.

Studienberechtigung

Durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung erlangen Sie die allgemeine Universitätsreife. Der erfolgreiche Abschluss der Studienberechtigungsprüfung berechtigt zur Zulassung zu allen Studien an jeder Universität, Pädagogischen Hochschule und Fachhochschule mit dieser Studienrichtungsgruppe.

Bitte beachten Sie, dass für alle Bachelorstudien an der WU ein Aufnahmeverfahren durchgeführt wird. Registrieren Sie sich, wenn Sie am Ende der Studienberechtigungsprüfung stehen, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen ist. Die Registrierung ist jedenfalls erforderlich, unabhängig davon, ob Sie Ihr Studium bereits im Winter- oder erst im Sommersemester beginnen. Nähere Infos: Fristen - Bewerbung und Zulassung.

Die positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens berechtigt immer nur für das folgende Studienjahr zur Zulassung zum Bachelorstudium, das heißt für das der Aufnahmeprüfung folgende Winter- oder Sommersemester. Für den Fall des Nichtbestehens der Studienberechtigungsprüfung ist das Aufnahmeverfahren zu wiederholen. 

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