Vier Studierende sitzen auf einer Stiege

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 2022/23 gilt: bei Erstzulassung oder der Wiederaufnahme eines unterbrochenen Bachelorstudium muss innerhalb der ersten vier Semester (des neuen oder wiederaufgenommenen Studiums) eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkte erbracht werden.

Was bedeutet das?

Studierende aller Bachelorstudien müssen innerhalb von vier Semestern (bei Wiederaufnahme kann das z. B. bedeuten bis zum 6., 7., 8. Semester usw.) 16 ECTS erbringen. Berücksichtigt werden alle Prüfungsergebnisse im Rahmen des jeweiligen Studiums, also auch extracurriculare Angebote (z.B. Zusatzangebote). Anerkennungen zählen nur dann für die Mindeststudienleistung, wenn die Prüfungsleistung innerhalb dieses Zeitraumes erfolgt ist (Anerkennungen von Vorstudien/BHS sind somit nicht relevant).

Wen betrifft's?

  • Neuzugelassene Bachelorstudierende (WISO, WIRE, BBE und aller individuellen Bachelorstudien) ab dem WS 22/23

  • Studierende, die ab dem WS 2022/23 nach einer Studienunterbrechung ein bestehendes Bachelorstudium oder ein Nachfolgestudium wiederaufnehmen

Q&A

Woher weiß ich, dass ich die Mindeststudienleistung (noch) nicht erbracht habe?

Wann kommt es zur Studienschließung?

Zählen meine Leistungen aus der ersten Großprüfungswoche im 5. Semester? (Anfang Okt./Anfang März)

Ich habe ein Urlaubssemester eingelegt. Kann ich die Mindeststudienleistung trotzdem rechtzeitig erreichen?

Wie wirkt sich ein Studienplanwechsel auf die Erbringung der Mindeststudienleistung aus?

Für wen ist die Mindeststudienleistung NICHT relevant?

Wie können Studierende, die aufgrund von § 3 BGStG von der Mindeststudienleistung ausgenommen sind, dies nachweisen?

Bei weiteren Fragen zum Thema Mindeststudienleistung schreiben Sie bitte eine Email an msl@wu.ac.at.