Zwei Studierende stehen auf der Stiege im TC

Prüfungsinfos

Hier stellen wir euch wichtige Informationen zu Prüfungswiederholungen, Prüfungsantritten, kommissionellen Prüfungen und den entsprechenden Beurteilungsfristen bereit.

Wiederholung einer positiven Prüfung

Eine positiv bestandene Prüfung kann innerhalb von 12 Monaten einmal wiederholt werden (laut UG 2002 §77). 

Worauf ihr dabei achten, solltet: 

  • Die Wiederholungsprüfung ist nur im selben Studium an der WU möglich.

  • Sobald ihr zur Wiederholungsprüfung antretet, zählt die alte Note nicht mehr – auch wenn die neue Note schlechter ausfällt. 

  • Fällt die Wiederholungsprüfung negativ aus, müsst ihr die Prüfung nochmal machen. Ein negatives Ergebnis kann dazu führen, dass ihr bestimmte Voraussetzungen (CBK, Hauptstudium) nicht mehr erfüllt. 

  • Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (PI) & Vorlesungsübungen (VUE) müssen zur Gänze wiederholt werden. Teilleistungen können nicht auf ein Folgesemester übertragen werden. Die erneute Anmeldung zur Lehrveranstaltung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

So beantragt ihr eine Prüfungswiederholung:  

Den Antrag könnt ihr nur per E-Mail von eurer offiziellen WU-Studierendenadresse an die Prüfungsorganisation schicken. Dabei solltet ihr Folgendes beachten:

  • Note am Erfolgsnachweis: Die ursprüngliche Note darf nicht mehr vorläufig sein und muss bereits am Erfolgsnachweis aufscheinen.

  • Prüfungsleistungen als Voraussetzung: Falls die Prüfung, die ihr verbessern wollt, Voraussetzung für andere Lehrveranstaltungen sein, meldet euch unbedingt vorher (!) zu diesen Lehrveranstaltungen an. Nachher sind keine Anmeldungen oder Wartelisteneinträge mehr möglich  (bereits bestehende Anmeldungen bleiben aber aufrecht).  

Tipp: Mehr Infos dazu findet ihr in den FAQs. 

FAQs

Prüfungsantritte

Für Prüfungsantritte gelten folgende Bestimmungen:

  • Für jede Prüfung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) stehen vier Prüfungsantritte zur Verfügung.

  • Für alle weiteren Prüfungen stehen fünf Antritte zur Verfügung.

  • Wird der letzte Prüfungsantritt negativ beurteilt, wird das Studium geschlossen. Sobald die Note in LPIS nicht mehr als „vorläufig“ aufscheint, erhalten Sie die offizielle Bestätigung über die Schließung Ihres Studiums per E-Mail.

  • Die Antrittszählung erfolgt studienplanübergreifend. Das bedeutet, dass auch jene Studierenden, die zwei WU Bachelorstudien absolvieren, bei identischen Prüfungen insgesamt nur viermal in der STEOP und fünfmal bei allen weiteren Prüfungen antreten können. Nach dem letzten negativen Antritt werden beide Studien geschlossen.

  • Mit dem fünften Antritt zu einer Prüfung, für die eine Wahlmöglichkeit gemäß Studienplan vorgesehen ist, wird die betreffende Prüfung endgültig gewählt. Wird die oder der Studierende auch bei dieser Wiederholung negativ beurteilt, erlischt die Zulassung zu allen Studien, in denen die betreffende Prüfung vorgesehen ist ( Satzung §32 (1a)).

  • Eventuell ist eine Aufnahme in einem neuen Studienplan bzw. in ein anderes Studium möglich. Bitte wendet euch an die Studienzulassung.

Kommissionelle Prüfungen

Kommissionelle Prüfungen werden nur bei LVP-Prüfungen, Fachprüfungen und Modulprüfungen abgehalten.

In der Studieneingangs- und Orientierungsphase ist die dritte Prüfungswiederholung (also der 4. Antritt) kommissionell abzuhalten.

Im Hauptstudium erfolgt die dritte und vierte Prüfungswiederholung (also der 4. und 5. Antritt) jedenfalls in Form einer kommissionellen Prüfung. Auf Wunsch wird auch der dritte Prüfungsantritt  kommissionell abgehalten. Der Antrag auf eine kommissionelle Prüfung (betrifft nur den 3. Antritt) ist ausschließlich per Mail an die Prüfungsorganisation möglich. 

Die Prüfungskommission besteht in der Regel aus drei Universitätslehrer/inne/n. Bei der letzten zulässigen Wiederholung der letzten Prüfung im Studium setzt sich die Prüfungskommission aus zwei Universitätslehrer/inne/n und der Vizerektorin für Lehre und Studierende zusammen.

Kommissionelle Prüfungen unterscheiden sich weder in der Anmeldung, noch in der Abhaltung von nicht-kommissionellen Prüfungen. Die Beurteilung erfolgt jedoch durch eine Prüfungskommission.

Beurteilungsfrist, Einsicht in Prüfungsunterlagen, Rechtsschutz bei Prüfungen und Erschleichung von Prüfungsleistungen

Beurteilungsfrist

Einsicht in Prüfungsunterlagen

Rechtsschutz bei Prüfungen

Erschleichung von Prüfungsleistungen