NPO-Institut (Verein)

npoSeminar: Wie komme ich zur Spendenbegünstigung?

Eine konkrete Anleitung zur Erlangung der Spendenbegünstigung für NPOs

Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde der Anwendungsbereich für die Abzugsfähigkeit von Spenden deutlich erweitert. In diesem Seminar erfahren Sie, welche NPOs die Spendenbegünstigung beantragen können und welche Voraussetzungen im konkreten vorliegen müssen. Schritt für Schritt wird auch eine Anleitung zur Beantragung der Spendenbegünstigung gegeben.
 
Nach diesem Workshop:

  • Haben Sie ein besseres Verständnis über die Spendenbegünstigung und welche Vorteile es konkret für den Spender bringt

  • Kennen Sie die wesentlichen Voraussetzungen für die Beantragung der Spendenbegünstigung

  • Kennen Sie die einzelnen Schritte zur Beantragung der Spendenbegünstigung

 
Die Speaker Personalien:

Halpern_Prinz_Kastelic

© Halpern & Prinz

Mag Alexander Kastelic

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Alexander Kastelic ist seit 1991 in der Wirtschaftsprüfung tätig. Er ist Jurist und öffentlich bestellter Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien.

Er ist Geschäftsführer der Kanzlei Halpern & Prinz in Wien. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Wirtschaftsprüfung von namhaften gemeinnützigen Organisationen in ganz Österreich.

Neben seiner Tätigkeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist er Vortragender in den Bereichen Gemeinnützigkeit und Spendengütesiegel.

Weiters ist er Mitglied in der Arbeitsgruppe Spendengütesiegel der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Halpern Prinz Schirmbrand

© Halpern & Prinz

Mag. Dr. Christoph Schirmbrand

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Geschäftsführer der Halpern & Prinz Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H.

Über 15 Jahre Erfahrung in der Unternehmenssteuerberatung und in der Beratung von gemeinnützigen Organisationen

Vortragender und Autor steuerrechtlicher Fachpublikationen

 
Die Anzahl der verfügbaren Plätze bei dieser Veranstaltung ist begrenzt.

Stornobedingungen: Bitte beachten Sie, dass wir bei Stornierung der Anmeldung bis 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,– verrechnen müssen. Auf Grund der begrenzten TeilnehmerInnenzahl wird bei Abmeldung nach diesem Zeitpunkt die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Selbstverständlich ist die Nennung von ErsatzteilnehmerInnen möglich.