Hintere Außenansicht des D2 Gebäudes

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Q: Ich bin über das International Office für ein Auslandssemester nominiert worden, habe aber in der LV für meine Zielregion keinen Platz mehr bekommen. Was kann ich tun?
A: Bitte tragen Sie sich umgehend in die LV-Warteliste ein und kontaktieren Sie den/die LV-Leiter/in. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung über das Wartelisten-System erfolgt, das heißt Sie tragen sich innerhalb der Anmeldefrist in die Warteliste ein und werden nach Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen zu einem Stichtag zentral in die LV aufgenommen. Aufgrund des Anmeldesystems sind die LV-Plätze während der Anmeldefrist zunächst auf „0“ gesetzt – dies ist zu dem Zeitpunkt kein Indikator für die verfügbaren Kapazitäten im jeweiligen Kurs. In Fällen wo mehr als eine LV für eine Region angeboten wird (z.B. USA) kann es sein, dass einzelne Lehrveranstaltungen mehr nachgefragt werden als andere und dort nicht alle Studierenden, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, von der Warteliste aufgenommen werden können. Entscheidend ist dann die Position auf der Warteliste.
Q: Die Termine der LV für meine Zielregion liegen für mich ungünstig. Kann ich mich auch für eine andere Zielregion anmelden?
A: Sie können auch an einer IKK- bzw. CCC-LV ohne vordefinierte Zielregion teilnehmen. Die Teilnahme an einer LV mit Fokus auf eine andere Zielregion ist nur möglich, sofern es genug LV-Kapazitäten gibt. Sinnvoll ist es, in solch einem Fall eine Region zu wählen, die i.w.S. verwandt ist, also z.B. bei Nominierung für Kanada den anglo-amerikanischen Bereich. In jedem Fall kontaktieren Sie bitte im Voraus die LV-Leitung, um die Teilnahmemöglichkeit abzuklären.
Q: Ich bin für ein Auslandssemester nominiert worden und habe die entsprechende IKK-LV für diese Zielregion besucht. Leider konnte ich mein Auslandssemester nicht antreten und bin nun für eine Universität in einem anderen Land nominiert. Muss ich die IKK-LV nochmals besuchen?
A: In solch einem Fall gilt die IKK-LV als absolviert und muss nicht nochmals besucht werden, auch wenn die Zielregion Ihres Auslandsaufenthaltes sich geändert hat.
Q: Ich habe als BW-Studierende:r (BaWiSo19) die LV "Soziale Kompetenz" bereits besucht und bin jetzt für ein Auslandssemester nominiert. Muss ich die LV "Interkulturelle Kompetenz" trotzdem machen? Wird meine Note aus "Soziale Kompetenz" überschrieben?
A: Die LV IKK ist in jedem Fall bei Nominierung für ein Auslandssemester zu absolvieren. Bei BW-Studierenden scheinen nach Absolvierung der LV IKK auf dem Sammelzeugnis beide LVs mit Note auf. Auf dem Abschlusszeugnis (aus Platzgründen) nur eine von beiden, und zwar jene mit der besseren Note.