Studienplanwechsel Doktorat
Alle relevanten Informationen im Überblick zum Studienplanwechsel im Doktoratsstudium finden Sie hier:
Anmeldungen und Ergebnisse
Ist ein Studienplanwechsel möglich, wenn Noten im LPIS als „vorläufig“ eingetragen sind?
Ja, weil die letzte Einheit/Prüfung bereits stattgefunden hat.
Was passiert mit Anmeldungen des aktuellen Semesters, die noch im alten Studienplan getätigt wurden?
Bitte wenden Sie sich an das Doktoratsreferat, Anmeldungen im laufenden Semester können umgetragen werden.
Antrittsregelung
Prüfungsantritte sind lt. UG 2001 § 77 Abs. 2 studienübergreifend zu zählen. Daher werden alle gleichlautenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen bei einem Studienplanwechsel automatisch übertragen und studienplanübergreifend gezählt.
Anerkennung
Bei einem Wechsel in den neuen Studienplan werden die absolvierten Lehrveranstaltungen anerkannt.
Ausnahmen:
Wenn Sie schon im Studienplan 2007 ein oder mehrere Research Seminare anerkannt bekommen haben, ist eine eins-zu-eins Anerkennung für den neuen Studienplan nur möglich, wenn die Veranstaltung eine Workload von 6 ECTS hatte. Wenn also eine Konferenz mit einer Workload von 2 ECTS für ein Research Seminar mit 2 ECTS anerkannt wurde, kann diese nur für ein Research Seminar mit 6 ECTS verwendet werden, wenn Sie durch die Absolvierung anderer Veranstaltungen weitere Leistungen im Ausmaß von 4 ECTS erbracht haben.
Das Research Proposal kann nicht anerkannt werden, sondern muss im neuen Studienplan noch einmal beurteilt werden.
Um Ihre Leistungen in den neuen Studienplan zu holen, stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung an anerkennung@wu.ac.at.
Wenn Sie im alten Studienplan bereits einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben (z.B. Leistungen aus dem Ausland), kann dieser Antrag nicht weiterbearbeitet werden und muss nach dem Studienplanwechsel neu gestellt werden.
Bei Fragen zu diesen Informationen, wenden Sie sich bitte an die Anerkennung.
Prüfungswiederholung
Nach dem Wechsel auf den neuen Studienplan ist eine einmalige Prüfungswiederholung laut § 77 (1) einer im „alten Studienplan“ absolvierten und positiv beurteilten Prüfung nicht mehr möglich.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Muss ich in den neuen Studienplan wechseln?
Nein, es kann aber sein, dass Sie Ihr Studium nach altem Studienplan unter Umständen nicht mehr fristgerecht (bis 31. Oktober 2026) abschließen können.
Was passiert, wenn ich mein Studium nicht bis zum Stichtag laut Studienplan abgeschlossen habe?
Sie werden automatisch auf den neuesten und aktuellsten Studienplan lt. Übergangsbestimmungen umgestellt.
Wie und wann kann ich meinen Studienplan wechseln?
Ein freiwilliger Wechsel ist während der Zulassungsfrist und Fortsetzungsmeldungsfrist möglich, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Studienzulassung.
Was passiert bei einem Wechsel mit meinen bis jetzt/dahin erbrachten Leistungen?
Nach dem Wechsel in den neuen Studienplan stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung an anerkennung@wu.ac.at. Bitte beachten Sie die Informationen im Kapitel „Anerkennung“, um sicherzustellen, dass sie aufgrund der geänderten ECTS-Anzahl mancher Lehrveranstaltungen keine der absolvierten Leistungen verlieren.
Werden die Prüfungsantritte im neuen Studienplan gelöscht und habe ich dann wieder überall die max. Antrittsmöglichkeiten?
Nein, bitte lesen Sie bei „Antrittsregelung“ nach.
Kann ich nach dem Wechsel in den neuen Studienplan eine bereits absolvierte Prüfung vom „altem Plan“ wiederholen?
Nein, nach dem Wechsel auf den neuen Studienplan kommt die Wiederholung einer im „alten Studienplan“ absolvierten und positiv beurteilten Prüfung nicht mehr in Betracht.
Was passiert mit meinen Anmeldungen?
Bitte lesen Sie bei „Anmeldungen und Ergebnisse“ nach.
Meine Note ist nur vorläufig Eingetragen kann ich trotzdem wechseln?
Ja, weil die letzte Einheit/Prüfung bereits stattgefunden hat.
Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an das Doktoratsreferat.
Doctoral Office
Gebäude LC, Ebene 2
Welthandelsplatz 1
1020 Wien
Tel: +43-1-313-36-4025 oder 4696
E-Mail: doktoratsreferat@wu.ac.at