Studierende sitzen im Library Cafe im LC

Konsequenzen bei studentischem Fehlverhalten

Der häufigste Fall studentischen Fehlverhaltens im Rahmen des Studiums betrifft das „Schummeln“, also den Versuch der Erschleichung einer Leistung. Dies liegt insbesondere vor, wenn im Rahmen von Lehrveranstaltungen und Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder unerlaubte Vorgehensweisen angewandt werden, beispielsweise:

  • Abschreiben

  • Kopieren einer Seminararbeit oder einer Hausübung

  • Schummelzettel, Mobiltelefon, Smartwatch, Ohrstöpsel

  • Vorgabe einer fremden Identität

  • unerlaubter Taschenrechner mit Speicherfunktion

  • Unterlassen des ordnungsgemäßen Zitierens bei einer Seminararbeit

  • mehrfache Abgabe derselben schriftlichen Teilleistung in verschiedenen Lehrveranstaltungen, ohne einen Hinweis darauf in der Arbeit selbst

  • bei Online-Prüfungen: Sprechen, Kopfhörer, andere Personen im selben Raum

  • Zuwiderhandeln gegenüber weiteren Vorgaben und Verhaltensregeln der Prüfungsverantwortlichen bzw. Lehrveranstaltungsleiter/innen

  • Free riding, also etwa bei Gruppenarbeiten andere für sich arbeiten und sich dennoch beurteilen zu lassen

Bei einem Erschleichungsversuch wird die Prüfung mit einem Vermerk versehen und der Antritt wird auf die Wiederholungsmöglichkeiten angerechnet. Alle Beteiligten werden für die Dauer von 4 Monaten für weitere Anmeldungen und Antritte zu der betreffenden Prüfung gesperrt.

Betrifft der Schummelversuch eine Teilleistung in einer Lehrveranstaltung, so ist die gesamte Lehrveranstaltung ungültig. Der Prüfungsantritt wird gezählt und alle Beteiligten werden für 4 Monate für weitere Anmeldungen und Antritte zu dieser und parallelen Lehrveranstaltungen gesperrt.

Nach einem festgestellten Schummelversuch stellt Ihnen die WU keine Wohlverhaltensbestätigung aus. Beachten Sie, dass Sie eine solche für zahlreiche Masterstudien, den Beginn der Gerichtspraxis oder potentielle Arbeitgeber brauchen.

Sind Sie der Meinung, dass eine Sperre zu Unrecht verhängt wurde?

Schreiben Sie ein E-Mail an studienrecht@wu.ac.at und schildern Sie uns Ihre Sicht. Hierbei müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie keine unerlaubten Hilfsmittel verwendet bzw. nicht gegen die jeweiligen Vorgaben verstoßen haben. Ein bloßer Widerspruch reicht aber nicht aus. Sie müssen Ihre Behauptung nachvollziehbar darlegen und alle zur Verfügung stehenden Beweise vorlegen oder Zeugen benennen.

Welche Regeln gelten für Abschlussarbeiten?

Für Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterarbeit, Dissertation) gelten - insbesondere in Hinblick auf Plagiate und Ghostwriting - die in der Plagiatsrichtlinie der WU festgelegten Regelungen.