FAQs zur SBWL
Allgemeine Fragen zur SBWL:
1. Wie lang ist die planmäßige Dauer der SBWL International Accounting & Controlling?
Die planmäßige Dauer beträgt 2 Semester.
2. In welcher Unterrichtssprache werden die Kurse der der SBWL International Accounting & Controlling angeboten?
Die Unterrichtssprache ist im Regelfall Englisch, wobei Ausnahmen bei einzelnen Kursen (Unterrichtssprache Deutsch) möglich sind.
3. Kann die SBWL International Accounting & Controlling parallel zur SBWL Rechnungslegung & Steuerlehre absolviert werden?
Ja, sofern Sie noch keine weitere SBWL besuchen oder absolviert haben.
Fragen zur Aufnahme in die SBWL:
1. Gibt es in der SBWL International Accounting & Controlling einen Einstiegstest?
Nein, in dieser SBWL gibt es keinen Einstiegstest. Übersteigt die Zahl der interessierten Studierenden die verfügbare Kapazität eines Semesters, so erfolgt eine Reihung nach dem Notendurchschnitt aus den Lehrveranstaltungen AMC 1 und AMC 2 (Wiso/Wire) bzw. nach dem Notendurchschnitt aus den Lehrveranstaltungen Financial Reporting & Analysis und Decision Making in Behaviour and Business (BBE Students)
2. Muss ich bei der Anmeldung zur SBWL ein Sammelzeugnis am Institut abgeben damit der Notendurchschnitt ermittelt werden kann?
Nein, wir ermitteln diesen selbst.
3. Mir fehlt nur noch 1 Prüfung bis ich die allgemeinen Aufnahmekriterien für SBWLs erfülle. Darf ich mich trotzdem zur SBWL anmelden und meine letzte Note nachreichen?
Leider ist dies nicht möglich. Sie können sich über LPIS für das Aufnahmeverfahren der SBWL nur dann anmelden, wenn Sie die allgemeinen Aufnahmekriterien vor Ende des Anmeldezeitraums erfüllen.
4. Ist die Lehrveranstaltung AMC III Voraussetzung für die SBWL International Accounting?
Nein
5. Ich habe die Anmeldefrist versäumt, ist noch eine Nachmeldung möglich? Nein, dies ist leider nicht möglich da wir sofort nach Anmeldeschluss mit der Auswertung der Notendurchschnitte beginnen.
6. Kann ich mich von der SBWL wieder abmelden?
Ja, sie können sich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (siehe Startseite) wieder von der SBWL abmelden
Fragen zu den Kursen der SBWL:
1. Wo finde ich die genauen Inhalte der Kurse der SBWL International Accounting & Controlling ?
Eine genaue Inhaltsbeschreibung der Kurse finden Sie im Vorlesungsverzeichnis bei der jeweiligen LV
2. Kann ich mich selbst zu Kurs I anmelden?
Ja, nach erfolgreicher Aufnahme in die SBWL können Sie sich dann über LPIS zu Kurs I anmelden.
3. Muss ich am Ende der SBWL eine Fachprüfung ablegen?
Nein, da in dieser SBWL der Prüfungsmodus A gilt und alle Kurse PI Lehrveranstaltungen sind. Die Leistungsüberprüfung findet durch die Beurteilung von mindestens drei Teilleistungen statt. Formen der Leistungsüberprüfung sind z.B. (Zwischen-)Klausuren, Präsentationen, Mitarbeitsbeiträge, schriftliche Arbeiten.
4. Was passiert, wenn man - nachdem man in die SBWL aufgenommen wurde - Kurs 1 negativ abgeschlossen hat? Muss man sich erneut zur SBWL anmelden?
Wenn Sie den Grundkurs negativ abgeschlossen haben, müssen Sie sich im nächsten Semester wieder erneut zu Kurs I anmelden.
5. Was passiert, wenn man einen der weiteren Kurse (II - V) negativ abgeschlossen hat?
Wenn Sie einen der Vertiefungskurse negativ abgeschlossen haben, müssen Sie sich im nächsten Semester einfach über LPIS wieder zu einem dieser Kurse anmelden.
6. Ich möchte ein Auslandssemester absolvieren, jedoch finden einige Kurse noch statt wenn ich bereits im Ausland bin. Ist es trotzdem möglich diese Kurse zu besuchen bzw. vorzeitig zu beenden oder den Kurs im nächsten Semester fertig zu absolvieren?
Nein, eine vorzeitige Beendigung eines Kurses (z.B. die Endklausur vorschreiben) sowie den Kurs im nächsten Semester fortzusetzen ist nicht möglich. Es finden in den Kursen mehrere Leistungsüberprüfungen (Teilleistungen) statt, die auf die einzelnen Lehrveranstaltungseinheiten aufgeteilt sind. Versäumte Teilleistungen können nicht nachgeholt werden. Die bei den einzelnen Leistungsüberprüfungen erbrachten Leistungen ergeben insgesamt die Gesamtnote des Lehrveranstaltungsbesuchs. Für eine positive Gesamtbeurteilung ist es nicht erforderlich, dass jede Teilleistung positiv absolviert wird, sofern sich aus der Summe aller Teilleistungen eine positive Gesamtbeurteilung ergibt. Es ist auch nicht möglich eine Teilleistung vorzuziehen.