Freie Wahlfächer
Was sind "freie Wahlfächer"?
Als freie Wahlfächer könnt ihr alle Lehrveranstaltungen der WU (z.B. aus dem Zusatzangebot) oder einer anderen Universität im In- und Ausland mit eindeutiger positiver Benotung (z.B. in Österreich die Noten 1 bis 4) verwenden. Lehrveranstaltungen, die mit "mit Erfolg teilgenommen" oder ähnlichem, also ohne eindeutige Beurteilung, abgeschlossen werden, könnt ihr nicht als freie Wahlfächer verwenden.
Die Lehrveranstaltungen, die ihr als freie Wahlfächer absolviert, müssen keinen Wirtschaftsbezug haben.
Wie viel ECTS ihr für freie Wahlfächer zur Verfügung habt, hängt von eurem Studienzweig ab.
Studienzweig laut Studienplan WISO 2023 | ECTS für freie Wahlfächer |
Betriebswirtschaft | 13 ECTS |
Internationale Betriebswirtschaft | 10 ECTS |
Volkswirtschaft | 5 - 9 ECTS* |
Wirtschaftsinformatik | 10 ECTS |
Wirtschaft - Umwelt - Politik | 10 ECTS |
* Wenn ihr zwei weitere Vertiefungen VW wählt (und kein Komplementärfach bzw. Courses Abroad), dann erhöhen sich die zu absolvierenden freien Wahlfächer um 4 ECTS von 5 auf 9 ECTS.
Welche Lehrveranstaltungen könnt ihr als freie Wahlfächer belegen?
1. Lehrveranstaltungen an der WU
Zusatzangebot, Bridging Courses, Sprachkurse
Lehrveranstaltungen aus dem Zusatzangebot, den Bridging Courses oder auch Sprachkurse am Business Language Center könnt ihr als freie Wahlfächer verwenden.
Ausnahme: AGs und Repetitorien werden an der WU nicht beurteilt und können daher auch nicht als freie Wahlfächer eingetragen werden.
Infos zu den Lehrveranstaltungen inkl. ECTS im Rahmen des Zusatzangebots und der Bridging Courses findet ihr im Vorlesungsverzeichnis. Infos zu den Sprachkursen des Business Language Centers findet ihr hier.
Um euch für eine Lehrveranstaltung aus dem Zusatzangebot oder den Bridging Courses anzumelden, verwendet bitte die Nummerneingabe in LPIS.
Sobald die Note für eine Lehrveranstaltung aus dem Zusatzangebot oder den Bridging Courses eingetragen wird, wird diese Lehrveranstaltung automatisch als freies Wahlfach zugeordnet.
LVP-Prüfungen aus anderen WU Bachelorstudien
Ihr könnt LVP-Prüfungen aus anderen WU Bachelorstudien (z.B. aus WIRE) absolvieren, wenn ihr für dieses Bachelorstudium nicht zugelassen seid.
Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung (nach Maßgaben von Plätzen) sowie zur Prüfung erfolgt innerhalb der Anmeldefrist per Mail an die Prüfungsorganisation.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung wendet euch per Mail an die Prüfungsorganisation, damit die Prüfung ins Freies Wahlfach zugeteilt wird.
2. Freiwilliges Engagement an der WU
Für euer Engagement in bestimmten Freiwilligenprogrammen der WU könnt ihr ECTS bekommen und diese für eure freien Wahlfächer verwenden.
Dazu gehört zum Beispiel ein Einsatz als Welcome Tutor*in, als Lern-, Musik- oder Sportbuddy, als Changemaker oder als Teilnehmer*in im Tandem Programm des Sprachlernzentrums.
Nach Absolvierung des gewählten Programms bekommt ihr eine Bestätigung mit euren ECTS (diese variieren je nach Programm) und der Note. Mit dieser Bestätigung könnt ihr dann die Anerkennung als freies Wahlfach beantragen.
3. Lehrveranstaltungen an einer anderen Universität in Österreich
Ihr könnt an einer andere Universität in Österreich während der Zulassungsfrist eine Mitbelegung beantragen.
Wenn ihr als Mitbeleger*in an eine andere Uni wechselt, um freie Wahlfächer abzulegen, beachtet bitte, dass die Ablegung einer mitbelegten Prüfung nur zulässig ist, wenn die Ablegung des freien Wahlfachs an der anderen Universität im Voraus von der WU genehmigt wird. Bei Fragen und Antragstellung wendet euch bitte an anerkennung@wu.ac.at.
Sobald ihr woanders als Mitbeleger*in zugelassen seid, könnt ihr euch dort für Kurse anmelden und Prüfungen absolvieren.
Um euch diese Lehrveranstaltungen nach positiver Absolvierung als freie Wahlfächer an der WU eintragen zu lassen, schickt euren Erfolgsnachweis mit digitaler Signatur der dortigen Uni bitte an die Prüfungsorganisation der WU.
4. Lehrveranstaltungen an einer Universität im Ausland
Ihr könnt auch Lehrveranstaltungen, die ihr im Ausland absolviert habt, als freies Wahlfach anerkennen lassen. Voraussetzung ist, dass ihr sie an einer Universität absolviert habt und sie mit einer Note im Zeugnis stehen.
Freie Wahlfächer, die einmal anerkannt worden sind, können nicht wieder gelöscht werden.