Abschlussarbeiten
Bachelorarbeiten
Formale Voraussetzungen
Alle WU-relevanten Informationen zum Thema Bachelor-Arbeit finden sich <link https: www.wu.ac.at studierende mein-studium bachelor wirtschafts-und-sozialwissenschaften bachelorarbeit _blank>hier...
Vom Institut aus gibt es keine von der WU abweichenden formalen Voraussetzungen.
Vorgangsweise zur Annahme einer Bachelorarbeit
In der Regel kommt der Themenvorschlag für eine Bachelorarbeit von dem/der Bewerber/in selbst. Einzelne Mitarbeiter/innen haben jedoch spezifische Themenfelder. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Mitarbeiter/innen.
Die Entscheidung über die Annahme wird auf Grundlage einer schriftlichen Projektbeschreibung (Exposé) durch die Betreuerin/den Betreuer getroffen. Die schriftliche Projektbeschreibung enthält:
ein Deckblatt mit vorläufigem Titel und Angaben zu Ihrer Person,
ein vorläufiges Inhaltsverzeichnis (grobe Struktur und Aufbau der Arbeit),
eine einseitige Beschreibung dessen, was Sie vorhaben (inklusive zu verwendende Theorien, Methoden und die ausformulierte vorläufige Forschungsfrage)
ein vorläufiges Literaturverzeichnis jener Literatur, die Sie dabei verwenden wollen.
Außerdem sind Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail anzugeben, sowie der/die gewünschte Betreuer/in, sofern mit ihm/ihr schon Vorgespräche geführt wurden.
Bevorzugt werden Studierende, die eine Lehrveranstaltung am Institut besucht haben. Andere Studierende müssen in der Projektbeschreibung explizit begründen, warum sie die Arbeit am Institut verfassen wollen.
Die Annahme einer Bachelorarbeit erfolgt durch die/den betreuende/n Mitarbeiter/in.
Inhaltliche Anforderungen an eine Bachelorarbeit
Begriffsdefinitionen. Die Arbeit muss von einer eindeutig nachvollziehbaren Klärung der Definitionen der wesentlichen Begriffe ausgehen.
Theorieteil. Die Bachelorarbeit muss in angemessener Weise eine theoretische Aufarbeitung der Fragestellung enthalten. Dies wird in der Regel in Form einer Diskussion zumindest eines oder verschiedener Theorieansätze erfolgen.
Anwendung einer adäquaten und klaren methodischen Vorgangsweise; Darstellung und Diskussion der angewendeten Methoden.
Plagiate und deren Rechtsfolgen
Beim Verfassen der Bachelorarbeit sind bzgl. Plagiaten und deren Rechtsfolgen sowie Vortäuschens wissenschaftlicher Leistungen sowohl die Bestimmungen des Studienrechts als auch die Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.
Ein Plagiat liegt eindeutig vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers.
Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen liegt jedenfalls dann vor, wenn auf "Ghostwriting" zurückgegriffen wird oder wenn Daten und Ergebnisse erfunden oder gefälscht werden. Zeigt sich bereits im Rahmen der Beurteilung, dass ein Plagiatsfall oder anderes Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen vorliegt, kommt es u.a. zur negativen Beurteilung der Arbeit bzw. zum Zurücklegen der Betreuung. Wird ein Plagiatsfall oder anderes Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen nach erfolgter Beurteilung bzw. nach Beendigung des Studiums entdeckt, kommt es u.a. zur Nichtigerklärung der Beurteilung und zum Widerruf des akademischen Grades.
Masterarbeiten
Formale Voraussetzungen
Alle WU-relevanten Informationen zum Thema Master-Arbeit finden sich <link https: www.wu.ac.at studierende mein-studium masterguide masterarbeit _blank>hier...
Am Institut gibt es keine von der WU abweichenden formalen Voraussetzungen.
Vorgangsweise zur Annahme einer Masterarbeit
In der Regel kommt der Themenvorschlag für eine Masterarbeit von dem/der Bewerber/in selbst. Einzelne Mitarbeiter/in haben jedoch spezifische Themenfelder. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Mitarbeiter/innen.
Die Entscheidung über die Annahme wird auf Grundlage einer schriftlichen Projektbeschreibung (Exposé) durch die Betreuerin/den Betreuer getroffen. Die schriftliche Projektbeschreibung enthält
ein Deckblatt mit vorläufigem Titel und Angaben zu Ihrer Person,
ein vorläufiges Inhaltsverzeichnis (grobe Struktur und Aufbau der Arbeit),
eine 2- bis 4-seitige Beschreibung dessen, was Sie vorhaben und (inklusive Problemdarstellung, vorläufige Forschungsfrage, zu verwendende Theorien und Methoden, eines vorläufigen Zeitplans und allfällig auftretender Probleme wie Zugang zu Daten/Feldforschung/Auslandsreise etc.)
ein vorläufiges Literaturverzeichnis jener Literatur, die Sie dabei verwenden wollen.
Außerdem sind Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail anzugeben, sowie der Name der Betreuerin/des Betreuers.
Bevorzugt werden Studierende, die eine Lehrveranstaltung am Institut besucht haben. Andere Studierende müssen in der Projektbeschreibung explizit begründen, warum sie die Arbeit am Institut verfassen wollen.
Die Annahme einer Masterarbeit erfolgt durch die/den betreuenden Mitarbeiter/in.
Vorgangsweise bei der Ausarbeitung der Masterarbeit
Intensiver Kontakt mit dem Betreuer/der Betreuerin in der Phase der Exposé-Erstellung. Mit einem erfolgreich fertiggestellten Exposé ist eine wesentliche Grundlage für eine gute Masterarbeit gelegt. Die Betreuung umfasst schriftliche Feedbacks per Mail und regelmäßige Besprechungen, in denen der Betreuer/die Betreuerin durch Beratung und Hilfestellung verschiedener Art die wissenschaftliche Arbeit der Verfasserin bzw. des Verfassers zu verbessern trachtet.
Inhaltliche Anforderungen an eine Masterarbeit
Begriffsdefinitionen. Die Arbeit muss von einer eindeutig nachvollziehbaren Klärung der Definitionen der wesentlichen Begriffe ausgehen.
Theorieteil. Die Masterarbeit muss in angemessener Weise eine theoretische Aufarbeitung der Fragestellung enthalten. Dies wird in der Regel in Form einer Diskussion zumindest eines oder verschiedener Theorieansätze erfolgen.
Anwendung einer adäquaten und klaren methodischen Vorgangsweise; Darstellung und Diskussion der angewendeten Methoden.
Plagiate und deren Rechtsfolgen
Beim Verfassen der Masterarbeit sind bzgl. Plagiaten und deren Rechtsfolgen sowie Vortäuschens wissenschaftlicher Leistungen sowohl die Bestimmungen des Studienrechts als auch die Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.
Ein Plagiat liegt eindeutig vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers.
Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen liegt jedenfalls dann vor, wenn auf "Ghostwriting" zurückgegriffen wird oder wenn Daten und Ergebnisse erfunden oder gefälscht werden.
Zeigt sich bereits im Rahmen der Beurteilung, dass ein Plagiatsfall oder anderes Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen vorliegt, kommt es u.a. zur negativen Beurteilung der Arbeit bzw. zum Zurücklegen der Betreuung. Wird ein Plagiatsfall oder anderes Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen nach erfolgter Beurteilung bzw. nach Beendigung des Studiums entdeckt, kommt es u.a. zur Nichtigerklärung der Beurteilung und zum Widerruf des akademischen Grades.