Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Urlaub

Strand

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Die Seele baumeln lassen. Jedem Beschäftigten in Österreich steht Urlaub in einem gewissen Verhältnis zu seinem Dienstverhältnis zu.

Der Anspruch auf Erholungsurlaub beträgt bei Vollbeschäftigung (= 40 Wochenarbeitsstunden) 200 Stunden (entspricht 5 Wochen).

Urlaubsausmaß für Vertragsbedienstete und Beamte/innen

Bei Vollbeschäftigung für jedes Kalenderjahr

Bis zum 43 Lebensjahr200 Stunden
Ab dem 43. Lebensjahr240 Stunden

Urlaubsausmaß für Kollektivvertragsbedienstete

Bei Vollbeschäftigung für jedes Kalenderjahr

Bis zum 43. Lebensjahr200 Stunden
Ab dem 43. Lebensjahr und 6 Jahren Beschäftigung an der Universität224 Stunden
Ab dem 43. Lebensjahr und 10 Jahren Beschäftigung an der Universität240 Stunden

Nähere Informationen zu den Themen „Erholungsurlaub“ und „Sonderurlaub“ finden Sie auf der Seite der Personalabteilung