Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Krankenstand

Krank

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Bitte informieren Sie Ihren Dienstvorgesetzten und die Personalabteilung unverzüglich über einen Krankenstand.

Wenn der Krankenstand länger als 3 Arbeitstage andauert, muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Diese kann aber im Einzelfall vom Dienstvorgesetzten auch früher verlangt werden.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Personalabteilung.