Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Recht - Rund ums Arbeitsverhältnis

Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen zum Nachlesen, geltend für

  • Kollektivvertragsangestellte,

  • BeamtInnen und

  • Vertragsbedienstete

Informationen für Angestellte (Uni-KV)

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 an der WU Wien begonnen haben, fallen Sie in den Kollektivvertrag. 

Informationen für VB und Beamt/innen

Wurde Ihr Dienstverhältnis vor dem 01.01.2004 an der WU begründet, fallen Sie unter die Gruppe der Vertragsbediensteten oder BeamtInnen.

Weitere Informationen: