Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Rückblick: Tagung zum Betriebspensionsrecht 22.01.2014

Am 22. Jänner 2014 hat die von ao. Univ.-Prof. Dr. Monika Drs organisierte Tagung zum Betriebspensionsrecht an der WU Wien stattgefunden. (Versicherungsrundschau Ausgabe 1-2/14, p. 15-18)

Kaum ein Thema beschäftigt die Medien in den letzten Jahren so regelmäßig wie die Probleme am Kapitalmarkt und ihre Auswirkungen ua auf die betriebliche Altersvorsorge. Auf dementsprechend reges Interesse stieß auch die heurige Veranstaltung. Unter den rund 230 Teilnehmer/inne/n befanden sich nicht nur Angehörige der Universitäten, sondern auch zahlreiche Teilnehmer/innen aus der Praxis, wie zB Vertreter/innen von Interessenvertretungen, österreichischer Gerichte, Versicherungen, Pensionskassen und sonstiger größerer Unternehmen aber auch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Das große Interesse ist wohl auch auf die nicht enden wollenden Pensionsreformen zurückzuführen, die die Frage aufwerfen, ob wir in Zukunft mit der gesetzlichen Pension unser Auslangen finden werden.

In Österreich haben die meisten Arbeitnehmer/innen keinen gesetzlich normierten Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Es liegt vielmehr am jeweiligen Arbeitgeber, ob er seinen Mitarbeitern eine Pensionszusage macht. Der Gesetzgeber hat jedoch einige steuerliche Anreize gesetzt, um die betriebliche Pensionsvorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber lukrativer zu gestalten. Derzeit bieten ca 25% der Unternehmen ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge an. Dadurch haben inzwischen über ein Drittel der aktiven Arbeitnehmer (rund 1,2 Mio) eine Anwartschaft auf eine Betriebspension. Im europäischen Vergleich liegt Österreich damit nicht im Spitzenfeld. Berücksichtigt man aber die Entwicklung der letzten Jahre, so ist zu erwarten, dass die „zweite Säule“ der Altersvorsorge noch an Bedeutung gewinnen wird.

Im Rahmen der Tagung referierten fünf Expert/inn/en aus Wissenschaft und Praxis über aktuelle Fragen des Betriebspensionsrechts: Auf der

Tagesordnung

standen Gleichbehandlungsfragen (zulässige Differenzierungskriterien), die Informationspflichten der Pensionskassen und Versicherungen, die Änderungsmöglichkeiten bestehender Pensionszusagen, die Besonderheiten bei grenzüberschreitendem Arbeitnehmereinsatz und die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge.

Weitergehende Informationen zum Betriebspensionsrecht finden Sie bei: „Monika Drs (Hrsg), Handbuch Betriebspensionsrecht, Manz Verlag, Wien 2013, 360 Seiten“ (

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