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Publikation von Prof. Petutschnig in der Festschrift Sulz

30. Mai 2022

Die Immobiliengesellschaftsklausel des Art 13(4) OECD-MA und ihre Bedeutung in der österreichischen Abkommenspolitik

Anlässlich des 60. Geburtstags von Gottfried Sulz (TPA Austria) widmet sich a.Univ.Prof. Dr. Matthias Petutschnig in seinem Festschrift-Beitrag der Immobiliengesellscahftsklausel des Art 13 OECD-MA:

Die Besteuerung von Veräußerungs­gewinnen aus Immobilien­vermögen basiert im DBA-Recht grundsätzlich auf dem Belegenheitsstaats­prinzip. Demzufolge hat jener Staat das Besteuerungs­recht, in welchem sich die Liegenschaft befindet. Demgegenüber liegt das Besteuerungs­recht von Veräußerungs­gewinnen aus Gesellschafts­anteilen und Beteiligungen ausschließlich beim Ansässigkeitsstaat des Veräußerers. Um das Belegenheitsstaats­prinzip zu umgehen und die Besteuerung am Lageort der Immobilien zu verhindern, besteht die Möglichkeit, das Liegenschafts­vermögen in eine Kapital­gesellschaft einzubringen bzw über eine Kapital­gesellschaft zu halten und in weiterer Folge die Beteiligung zu veräußern. Seit dem Jahr 2003 enthält das OECD-Muster­abkommen mit Art 13 Abs 4 OECD-MA eine Regelung für die Veräußerung von derartigen Immobilien­gesellschaftsanteilen, die das Belegenheitsstaats­prinzip auch bei Anteilsveräußerungen zur Anwendung kommen lässt. Der Regelung des Art 13 Abs 4 OECD-MA vergleichbare Regelungen finden sich im österreichischen DBA-Netz aber bereits seit den frühen 1980er Jahren. Der vorliegende Beitrag analysiert Art 13 Abs 4 OECD-MA und seine Entsprechungen im österreichischen Abkommensnetz und stellt die historische Entwicklung und die Bedeutung der Regelung für die österreichische Abkommenspolitik dar.

Zum Beitrag: Linde Digital