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Klarstellung zum Beitrag: „Retourwaren: Vernichten steuerlich günstiger als Verschenken“

23. Juli 2020

von Sylvia Auer und Kristin Resenig

Der unter dem Titel „Retourwaren: Vernichten steuerlich günstiger als Verschenken“ von Sylvia Auer und Kristin Resenig im Rechtspanorama von DiePresse am 15. Juni 2020 erschienene Beitrag (zum Download als PDF verfügbar) hatte unter anderem eine Replik mit dem Titel „Verschenken steuerlich kein Nachteil“, 30.06.2020 von Frau Prof. Spilker (Universität Wien) zur Folge. Sylvia Auer und Kristin Resenig begegnen dieser Replik in einer kurzen Stellungnahme mit klarstellenden Worten.

Am Beispiel Deutschland zeigt sich, dass rund 53 % der retournierten Artikel derartig beschädigt sind, dass sich ihr Wert und damit einhergehend die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage auf null reduziert. Ungefähr 40 % der Retourwaren (rund 7,5 Millionen Artikel) könnten allerdings theoretisch noch verwertet und somit auch gespendet werden. Die restlichen Artikel werden aufgrund von Vorgaben der Marken- bzw Patentinhaber vernichtet. (Forschungsgruppe Retourenmanagement, Pressemitteilung vom 09.10.2019, retourenforschung.de)

Im Beitrag "Entsorgen günstiger als verschenken" im Rechtspanorama von DiePresse am 15. Juni 2020 beziehen sich die Ausführungen auf die noch verwertbaren jährlichen Retourwaren. Da für diese Gegenstände ein Wiederbeschaffungswert gem § 4 Abs 8 lit a UStG vorhanden ist, ist bei einer Entnahme auch Umsatzsteuer entsprechend dem UStG bzw der MwStSyst-RL abzuführen.

Bei Lebensmitteln handelt es sich um einen Sonderfall. Dies deshalb, weil der Wert und somit die Bemessungsgrundlage im Entnahmezeitpunkt von gespendeten Lebensmitteln, welche aufgrund der Vorgaben des Lebensmittelgesetzes ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, „künstlich“ auf null herabgesetzt wird. In Hinblick auf Retouren scheint die Lebensmittelbranche mit niedrigen Retourenquotenohnehin kaum betroffen zu sein und stellt bei großen Online-Händlern auch nur einen geringen Anteil des Umsatzes dar (zB Amazon Deutschland 0,53 %, statista.com).