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Die neue Investitionsbegünstigung des Investitionsfreibetrags gem § 11 EStG

17. August 2023

Publikation von Gstaltner (TPA) & Winkelbauer in BFGjournal 2023, 233 ff.

Zum vollständigen Beitrag auf der Webseite des Linde-Verlag: https://www.lindedigital.at/#id:art-bfgjournal-2023-07-233a 

Im Rahmen des ÖkoStRefG 2022 wurde der Investitionsfrei­betrag wiedereingeführt, der im Vergleich zu seinem Vorgänger einige Unterschiede aufweist. Der in Form einer (fiktiven) Betriebsausgabe ausgestaltete Investitionsfrei­betrag des § 11 EStG kann für nach dem 31. 12. 2022 neu angeschaffte oder hergestellte abnutzbare Wirtschafts­güter des Anlage­vermögens in Anspruch genommen werden. Mit diesem durch den EStR-Wartungs­erlass 2023, die Öko-IFB-Verordnung und die Fossile Energieträger-Anlagen-Verordnung konkretisierten Freibetrag sollen Investitionsanreize, insbesondere in Bereichen der Ökologisierung, geschaffen werden. Im vorliegenden Beitrag werden die wesentlichen Eckpunkte des neuen Investitionsfrei­betrages gem § 11 EStG vor dem Hintergrund des EStR-Wartungs­erlasses 2023 und der beiden angesprochenen Verordnungen näher beleuchtet.

Der kürzlich veröffentlichte EStR-Wartungs­erlass 2023 hat in Hinblick auf den Investitionsfrei­betrag einige wichtige neue Informationen gebracht, wie insbesondere Aussagen zum Verhältnis zu bzw zur Kombination mit anderen steuerlichen oder außer­steuerlichen Begünstigungen oder zur betriebsbezogenen Betrachtung des Investitionsfrei­betrags. Ebenso wurde nun durch die Öko-IFB-Verordnung klargestellt, welche Investitionen zum Bereich „Ökologisierung“ zählen und somit für den erhöhten 15%igen Investitionsfrei­betrag herangezogen werden können.