Bachelorarbeiten
Voraussetzungen
Die formalen Voraussetzungen für Studierende im Bachelorprogramm Wirtschafts- und Sozialwissenschaften finden sich hier .
Studierende im Studienzweig Betriebswirtschaft und Internationale Betriebswirtschaft sollten darüber hinaus die Lehrveranstaltung Zukunftsfähiges Wirtschaften II erfolgreich absolviert haben.
Studierende im Bachelorprogramm Wirtschaftsrecht können in Ausnahmefällen von dem bzw. der Lehrenden der Lehrveranstaltung Zukunftsfähiges Wirtschaften für JuristInnen betreut werden, sofern dieser bzw. diese Lehrende MitarbeiterIn unseres Instituts ist. Ein positiver Abschluss dieser Lehrveranstaltung ist hierfür notwendig. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte den bzw. die Lehrende direkt. Informieren Sie sich vorab, ob Sie die entsprechenden formalen Voraussetzungen für eine Bachelorarbeit im Bachelorprogramm Wirtschaftsrecht bereits erfüllen.
Für Studierende des Bachelorprogramms Business and Economics ist es von Vorteil, wenn sie die Spezialisierung ‘Interactions of Economy and Society’ belegt haben. In diesem Fall kann das Thema der Bachelorarbeit auf den in den Kursen diskutierten Themen aufbauen. Die Studierenden können sich diesbezüglich gerne auch direkt an die Lehrenden der Kurse oder an die KoordinatorInnen der Spezialisierung wenden, Univ.Prof. Dr. Sabine Frerichs und Univ.Prof. Dr. Markus Lampe.
Bei Betreuungsengpässen werden Anfragen von Studierenden, die eine oder mehrere Lehrveranstaltungen des Instituts für Soziologie und empirische Sozialforschung besucht haben, bevorzugt gehandhabt. Dazu zählen insbesondere die von MitarbeiterInnen oder LektorInnen des Instituts betreuten Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt Sozioökonomie, Zukunftsfähiges Wirtschaften II, Wirtschaftssoziologie und Einführung in die empirische Sozialforschung.
Themenwahl
Mit der Bachelorarbeit erbringen die Studierenden den Nachweis, dass sie eine klar definierte Themenstellung selbständig bearbeiten können. Um dem Lehr- und Forschungsprofil des Instituts zu entsprechen, muss das Thema einen soziologischen, sozioökonomischen oder sozialwissenschaftlichen Bezug aufweisen. Es werden also in erster Linie Bachelorarbeiten betreut, die an sozialen Zusammenhängen interessiert sind und gesellschaftlich relevante Fragestellungen aufgreifen. Die Bearbeitung der Forschungsfrage erfolgt auf Basis der einschlägigen Fachliteratur. Die Verwendung von Methoden der empirischen Sozialforschung (quantitativ oder qualitativ) wird ausdrücklich begrüßt, ist aber keine Voraussetzung. Die genaue Themenwahl erfolgt in Absprache mit dem oder der BetreuerIn.
Sie haben bereits eine Themenidee?
In der Regel kommen Themenvorschläge für Bachelorarbeiten von den Studierenden. Wenn Sie Ihre Themenidee einer Betreuungsperson zuordnen können, kontaktieren Sie bitte direkt die gewünschte Betreuungsperson, um die grundsätzliche Bereitschaft zur Betreuung abzuklären. Betreuungsbereiche der jeweiligen Institutsmitarbeiterinnen finden sie hier.
Sie befinden sich noch auf der Suche nach einem Thema?
Wenn Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, aber noch keine konkrete Themenidee haben, können Sie sich hier über die möglichen Betreuungsbereiche des Instituts informieren. Diese Übersicht stellt Beispielthemenbereiche dar, zu denen Sie eine eigene Themenidee formulieren sollten. Bitte versuchen Sie bereits für Ihr Bewerbungsformular einen eigenständigen Themenvorschlag zu präzisieren - am besten in Form einer vorläufigen Forschungsfrage.
Ablauf
Sobald Sie sich für einen Themenbereich entschieden und - idealerweise - bereits eine eigenständigen Forschungsfrage skizziert haben, füllen Sie bitte unser Bewerbungsformular aus. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an soziologie@wu.ac.at (Betreff: Bewerbung Bachelorarbeit). Unter Berücksichtigung der Betreuungskapazitäten der MitarbeiterInnen, leiten wir Sie ggf. zu einer passenden Betreuungsperson weiter.
Bei einer thematischen und methodischen Übereinstimmung, wird die vorgeschlagene Betreuungsperson mit Ihnen ein erstes, unverbindliches Betreuungstreffen vereinbaren. Bei diesem Treffen können Sie das Thema, die Umsetzung Ihrer Idee, Formrichtlinien (Sprache, Schriftart und -größe etc.) sowie die Betreuungsmodalitäten mit Ihrer Betreuungsperson genauer erörtern.
Die verbindliche Betreuungszusage wird in der Regel nach dem Vorliegen eines schriftlichen Exposés ausgesprochen, das eine kurze Projektbeschreibung, ein vorläufiges Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie den voraussichtlichen Zeitplan Ihrer Bachelorarbeit enthält. Für Studierende des Bachelorprogramms Business and Economics ist die Abgabe eines Bachelor Thesis Agreements verpflichtend. Nach der Vereinbarung eines Themas mit dem/der zukünftigen BetreuerIn wird in einem ersten Schritt ein 3- bis 5-seitiger Entwurf eines Exposés erarbeitet, auf dem dann das Agreement basiert.
Die Betreuungszusage ist auf 6 Monate begrenzt, was dem maximalen Zeitraum entspricht, innerhalb dessen die Bachelorarbeit fertiggestellt werden soll. Sollte die Bearbeitung Ihrer Bachelorarbeit mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist eine erneute Betreuungseinwilligung einzuholen.
Verfassen der Bachelorarbeit
Formale Richtlinien
Die Bachelorarbeit der Bachelorprogramme Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie Wirtschaftsrecht ist laut Studienplan mit 8 ECTS gewichtet und entspricht damit einem realen Aufwand von rund 200 Arbeitsstunden bzw. 25 Vollzeitarbeitstagen. Entsprechend soll die Bachelorarbeit einen Umfang von 30 Seiten (ohne Literaturverzeichnis) haben, was in etwa 10.000 Wörtern entspricht.
Die Bachelorarbeit des Bachelorprogramms Business and Economics ist laut Studienplan mit 10 ECTS gewichtet und entspricht damit einem realen Aufwand von 250 Arbeitsstunden bzw. rund 30 Vollzeitarbeitstagen. Entsprechend soll die Bachelorarbeit einen Umfang von 30 Seiten (ohne Literaturverzeichnis) haben, was in etwa 10.000 Wörtern entspricht und die Studierenden sind verpflichtet, ein formelles Bachelor Thesis Agreement einzureichen.
Achten Sie beim Verfassen der Bachelorarbeit auf korrekte Zitierung Ihrer verwendeten Quellen. Abschlussarbeiten werden mit dem Upload auf Learn@WU automatisch einer Plagiatsprüfung unterzogen. Bei einer Verletzung der Plagiatsrichtlinien kann die Arbeit im schlimmsten Falle negativ beurteilt und der bzw. die Studierende zeitweise vom Studium ausgeschlossen werden. Bitte nehmen Sie korrekte Zitierung daher ernst und informieren Sie sich vorab hier, hier oder hier darüber, wann ein Plagiat vorliegt.
Beurteilung
Die Beurteilung der Bachelorarbeit erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach der Abgabe, d.h. des Uploads auf Learn@WU. Zur Beurteilung werden verschiedene inhaltliche und formale Kriterien herangezogen. Mehr über die Beurteilungskriterien erfahren Sie hier.