Blick auf das D4 Gebäude von außen bei Nacht.

Richtlinien des Instituts für den Umgang mit KI

Das Institut für Sozialpolitik verweist bei der Verwendung von KI in Abschlussarbeiten auf die folgenden Richtlinien des Elsevier-Verlags (Stand 06.12.2024, eigene Übersetzung): 

“Wenn Autor*innen KI und KI-gestützte Technologien im Schreibprozess einsetzen, sollten diese Technologien nur dazu dienen, die Lesbarkeit und die Sprache der Arbeit zu verbessern, und nicht dazu, wichtige Autor*innenaufgaben zu ersetzen, wie z. B. wissenschaftliche, pädagogische oder medizinische Erkenntnisse zu gewinnen, wissenschaftliche Schlussfolgerungen zu ziehen oder klinische Empfehlungen zu geben. Die Anwendung der Technologie sollte unter menschlicher Aufsicht und Kontrolle erfolgen, und die gesamte Arbeit sollte sorgfältig überprüft und redigiert werden, da die künstliche Intelligenz einen autoritativ klingenden Output erzeugen kann, der jedoch falsch, unvollständig oder voreingenommen sein kann. Die Autor*innen sind verantwortlich und rechenschaftspflichtig für den Inhalt der Arbeit.  

Die Autor*innen müssen in ihrem Manuskript den Einsatz von KI und KI-gestützten Technologien offenlegen, eine entsprechende Erklärung erscheint in der veröffentlichten Arbeit. 

. . . .  

Autor*innen sollten KI und KI-gestützte Technologien nicht als Autor*in oder Mitautor*in aufführen und KI auch nicht als Autor*in zitieren. Autor*innenschaft impliziert Verantwortlichkeiten und Aufgaben, die nur Menschen zugeschrieben und ausgeführt werden können.” 

Die vollständigen Richtlinien von Elsevier finden Sie hier. 

Ergänzung des Instituts:  
  1. KI darf wichtige Autor*innenaufgaben nicht ersetzen. KI kann jedoch zur Unterstützung dieser Aufgaben herangezogen werden, z. B. bei der ersten Sichtung vorhandener Forschungsergebnisse.  Jede Art von unterstützendem Input durch KI muss von den Autor*innen, die die volle Verantwortung für den Inhalt ihres Manuskripts tragen, selbst kritisch überprüft, reflektiert und vertieft werden. 

  2. Wie andere Hilfsmittel muss die Nutzung von KI im Hilfsmittelverzeichnis nachvollziehbar dokumentiert sein und der Arbeit angehängt werden. Es sollte eine Dokumentation der Interaktion mit der KI (insbes. prompts) auf Anfrage nachgereicht werden können. 

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