Moot Courts
Das Institut für Europarecht und Internationales Recht fördert und unterstützt die Teilnahme von Studierenden an Moot Courts zum Europarecht und zum Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Das EIR unterstützt regelmäßig Teams bei der Teilnahme sowohl am englischsprachigen Helga Pedersen European Human Rights Moot Court als auch am französischen Concours Européen des Droit de l'Homme René Cassin. Dieser europäische Wettbewerb für simulierte Gerichtsverhandlungen über die Europäische Menschenrechtskonvention ermöglicht Studierenden, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu plädieren und ihre fachliche Kompetenz im Rechtsgebiet der Europäischen Menschrechtskonvention unter Beweis zu stellen. Das Siegerteam darf sich über ein Praktikum am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte freuen.
Der international sehr renommierte European Law Moot Court (ELMC) findet seit mehr als 25 Jahren als internationaler Wettbewerb zwischen Studierendenteams rechtswissenschaftlicher Fakultäten aus der ganzen Welt statt. Die Teams treten im Rahmen eines fiktiven europarechtlichen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof gegeneinander an. Der Wettstreit findet in englischer und französischer Sprache statt. Interessierte an diesem Moot Court können sich beim EIR melden.
Die Moot Courts starten immer im Wintersemester und dauern in der Regel bis zur Hälfte des Sommersemesters. Eine Anmeldung ist derzeit nur für Masterstudierende im Rahmen eines Fachseminars möglich. Informationen zum Bewerbungsprozess können Sie im VVZ einsehen.
Helga Pedersen Human Rights Moot Court 2022/23
Auch in diesem Jahr hat die WU als einziges österreichisches Team erneut die Finalrunde des Helga Pedersen Human Rights Moot Courts im Palais de l’Europe in Straßburg erreicht. In den Vorrunden hatte sich das vierköpfige Team schriftlich und mündlich gegen 60 Teams aus ganz Europa behauptet. Der Helga Pedersen Moot Court ist ein englischsprachiger EMRK-Moot Court, bei dem die teilnehmenden Teams sowohl die Beschwerdeführer:innen als auch die nationalen Regierungen in mehreren Runden vertreten. In diesem Jahr drehte sich alles um Leihmutterschaft und Adoptionsmöglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare. Teilnahmeberechtigt sind Rechtsfakultäten aus allen Europaratsstaaten.
Das diesjährige Team, bestehend aus Martina Gabriel, Katharina Hysek, Nina Schmidt und Flavia Wiedemann, wurde von Prof. Katharina Pabel betreut und von Jakob Marboe und Angela Lintner als Coaches begleitet. Wir gratulieren!
Ab September 2023 können Bewerbungen für die nächste Ausgabe dieses Moot Courts über das Institut für Europarecht und Internationales Recht eingereicht werden.
Helga Pedersen Human Rights Moot Court 2021/22
Ein Team des EIR war in der Finalrunde des Helga Pedersen Human Rights Moot Courts in Straßburg vertreten. In den Vorrunden hatte sich das vierköpfige Team schriftlich und mündlich gegen Teams aus über zwanzig europäischen Ländern durchgesetzt. Im Palais de l’Europe trafen die Studierenden zunächst auf Teams aus Spanien und dem Vereinigten Königreich und qualifizierten sich für das Viertelfinale. Dort musste sich die WU schließlich gegen Oxford geschlagen geben, konnte sich damit aber auf Platz 6 aller teilnehmenden Universitäten einreihen.
Der Helga Pedersen Moot Court ist ein EMRK-Moot Court in englischer Sprache, bei dem die teilnehmenden Teams in mehreren Runden sowohl die Beschwerdeführer:innen als auch die nationalen Regierungen vertreten müssen. Dieses Jahr ging es inhaltlich um eine Klimaklage gegen den fiktiven Staat Norland. Teilnahmeberechtigt sind Rechtsfakultäten aus allen Europaratsstaaten. Das diesjährige WU-Team setzte sich zusammen aus Lena Metz, Stephanie Schöner, Christoph Turecek und Alexander Wilfinger. Jakob Marboe betreute die Studierenden als Team-Coach unter der Schirmherrschaft von Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel.
European Law Moot Court 2018/19
Das Institut für Europarecht und Internationales Recht entsandte in im Studienjahr 2018/19 ein Team von ausgewählten Studierenden: Corina Kruesz, Viktor Malhotra, Daniel Peter Schmidt und Sarah Werderitsch vertraten die WU Wien.
Der zu bearbeitende Fall betraf die Auslegung verschiedener Bestimmungen des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und des Rahmenbeschlusses zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Zudem stellte sich eine Reihe prozeduraler Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens und der Unabhängigkeit eines Gerichts.
Unter der Betreuung durch die beiden Coaches Alice Pohl, LL.M. (WU), BSc (WU) und Mag. Dr. Peter Thalmann, M.Jur. (Oxford), qualifizierte sich das Team mit seinen Schriftsätzen für das Regional Final in der slowenischen Hauptstadt Ljubljana, in dessen Rahmen zwölf der besten 48 Teams mündlich gegeneinander antraten. Daniel Peter Schmidt belegte hier mit seinem souveränen Auftritt als Generalanwalt den hervorragenden zweiten Platz.
European Human Rights Moot Court Competition 2018/19
Die WU-Studierenden Philipp Grave, Sophie Krenn, Jakob Marboe und Johann Witt-Dörring nahmen im Studienjahr 2018/2019 unter der Betreuung von Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter und Julia Reiner, LL.M. (WU) an der von ELSA organisierten „European Human Rights Moot Court Competition“ teil. Das Team der WU Wien konnte dort sowohl seine fachliche Kompetenz im Bereich der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch seine rhetorische Gewandtheit und fremdsprachlichen Fähigkeiten unter Beweis stellen. Im Vorfeld verfassten die Studierenden zwei Schriftsätze – einen Schriftsatz in Vertretung der Beschwerdeführerin sowie einen Schriftsatz in Vertretung des beklagten Staates – zu einem fiktiven Fall, welcher den Themenkomplex „Online-Belästigung und Hate Speech im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention mit besonderem Augenmerk auf Artikel 6, 8, 13 und 14“ zum Gegenstand hatte. Mit den hervorragenden Schriftsätzen in englischer Sprache gelang es dem Team der WU Wien, in die im April 2019 stattgefundene Final Oral Round in Straßburg einzuziehen. Dort hatten die Studierenden die einzigartige Gelegenheit, in den Räumlichkeiten des Europaratsgebäudes gegen andere Teams zu plädieren. In den mündlichen Verhandlungsrunden erreichte das Moot Court Team den sensationellen vierten Platz und schloss insgesamt den Moot Court und eine gelungene Woche in Straßburg um zahlreiche Erfahrungen reicher ab.
Concours Européen des Droits de l’Homme René Cassin 2017/18
Im Studienjahr 2017/2018 nahm erneut ein Team der WU Wien unter der Betreuung von Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter und Julia Reiner, LL.M., an dem renommierten „Concours Européen des Droits de l’Homme René Cassin“ teil. Die beiden Studierenden, Hava Yurttagül und Stefan Tatzber, konnten dort sowohl ihre fachliche Kompetenz im Bereich der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch ihre sprachlichen Fähigkeiten unter Beweis stellen. Sie verfassten einen Schriftsatz in französischer Sprache zu einem fiktiven Fall, welcher unter anderem das höchst brisante Thema „Whistleblowing im Lichte der Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention“ zum Gegenstand hatte. Aufgrund des hervorragenden Schriftsatzes qualifizierte sich das Team der WU Wien für das Halbfinale, das im April 2018 in Straßburg stattfand, und hatte dort die einzigartige Möglichkeit, in den Räumlichkeiten des Europaratsgebäudes gegen fast ausschließlich französischsprachige Teams zu plädieren. Auch wenn sich das Team der WU Wien letztlich leider nicht unter den zwei Finalisten befand, verteidigten Hava Yurttagül und Stefan Tatzber souverän die Rechte des beklagten Staates und schlossen den Moot Court und eine gelungene Woche in Straßburg um zahlreiche Erfahrungen reicher ab.
Concours Européen des Droits de L'Homme René Cassin 2016/2017
Im Studienjahr 2016/2017 nahm nach langen Jahren wieder ein Team der WU unter der Betreuung von Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter und Dr. Katharina Struth am Concours Européen des Droits de l’Homme René Cassin teil. Die Studierenden, Johannes Hahn und Theresa Arlt, beide Studierende des Wirtschaftsrecht-Master-Studiums an der WU, verfassten in französischer Sprache einen Schriftsatz für die Beschwerdeführer in einem fiktiven Fall zum Thema der reproduktiven Rechte und zu Fragen staatlicher Schutzpflichten in Fällen der Bedrohung der Bevölkerung durch Seuchen im Lichte der Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Das Team der WU qualifizierte sich mit einem herausragenden Schriftsatz für das Finale und durfte im März 2017 die besondere Erfahrung einer Teilnahme an den mündlichen Verhandlungen des Concours René Cassin machen. In einem Feld aus fast ausschließlich französischsprachigen Teams plädierten die beiden Studierenden unter Betreuung von Dr. Katharina Struth und Julia Reiner, LL.M. in den Räumlichkeiten des Europaratsgebäudes in Straßburg. Obwohl sich das Team der WU letztlich leider nicht für das Finale im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte qualifizieren konnte, verteidigten Johannes Hahn und Theresa Arltsouverän die Rechte ihres fiktiven Beschwerdeführers und schlossen den Moot Court und eine gelungene Woche in Straßburg um zahlreiche Erfahrungen reicher ab.
European Human Rights Moot Court 2016/17
Bereits zum fünften Mal in Folge nahm ein Team der WU unter der Betreuung von Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter und Dr. Katharina Struth an der „European Human Rights Moot Court Competition“ teil. Das Team, bestehend aus Lisa Mei-Lan Morawietz, Rhea Brandstetter, Sophie Muuss und Philipp Stadtegger, vier Wirtschaftsrecht-Master-Studierenden, schlüpfte in die Rolle der VertreterInnen fiktiver Prozessparteien und bearbeitete einen Fall im Bereich des Notstandsrechts, der Terrorismusbekämpfung und des Folterverbots im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Schriftsätze für den Beschwerdeführer im fiktiven Individualbeschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einerseits und für den Vertragsstaat andererseits wurden in englischer Sprache verfasst und eingesandt.
Aufgrund starker Konkurrenz schaffte das Team den Einzug in das Finale der besten 20 Teams in Straßburg in diesem Jahr leider nicht. Die Teilnehmer traten jedoch in zwei Pre-Moot-Courts gegen andere Teams europäischer Universitäten an. Das Team der Wirtschaftsuniversität verhandelte im Jänner 2017 in Warschau und Wien gegen Teams aus zahlreichen anderen Ländern, unter anderem aus Deutschland, der Schweiz und England, zum fiktiven Fall. Die Studierenden stellten in diesem Rahmen ihr Können unter Beweis.