WU Forschungsdatenmanagement Policy
Hier können Sie die WU Policy für Forschungsdatenmanagement an der Wirtschaftsuniversität Wien im Wortlaut lesen. Sie wurde am 08.05.2019 vom Rektorat beschlossen und ist in der Regelungsdatenbank im WU Intranet hinterlegt (Login nur mit WU-Kennung möglich).
Zielsetzung
Die Policy legt die Rahmenbedingungen für ein zeitgemäßes Forschungsdatenmanagement für die WU fest.
Geltungsbereich
Die Policy für das Management von Forschungsdaten bezieht sich auf deren Erhebung, Verarbeitung, Verwertung, Aufbewahrung sowie Weiterverwendung und kommt für alle Personen, die an der WU Forschung betreiben, zur Geltung. Sofern die konkrete Forschung durch einen Dritten gefördert wird und der zugrundeliegende Fördervertrag besondere Bestimmungen hinsichtlich Eigentum, Zugang und Aufbewahrung von Forschungsdaten enthält, gehen die Bestimmungen des konkreten Vertrages den Regelungen dieser Policy vor. Gleiches gilt für Kooperationsverträge mit externen Forschungspartnerinnen und Forschungspartnern.
Präambel
Die WU erkennt die grundlegende Bedeutung von Forschungsdatenmanagement für eine hochwertige Forschung und für wissenschaftliche Integrität an. Korrekte und leicht auffindbare Forschungsdaten sind Grundlage und wesentlicher Bestandteil jeglicher auf Daten basierenden Forschungstätigkeit. Sie sind zur Überprüfung und Verteidigung des Forschungsprozesses und -ergebnisses notwendig. Die WU ist bestrebt, im Umgang mit Forschungsdaten den modernsten Standards zu folgen.
Nutzungsrechte
Der/Die UrheberIn ist grundsätzlich InhaberIn des Urheberrechts an dem von ihm/ihr geschaffenen urheberrechtlich geschützten Werken. Die Entscheidung der Forschenden über die Publikation von eigenen wissenschaftlichen Arbeiten wird im Sinn des § 106 Abs 1 Universitätsgesetz 2002 nicht eingeschränkt. Die Rechteinhaberschaft wird zwischen Forschenden und WU durch die arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen oder sonstige vertragliche Vereinbarungen geregelt. Die Inhaberschaft von Nutzungsrechten kann auch durch andere Vereinbarungen (z.B. durch Förderverträge im Rahmen kooperativer Projekte oder durch Forschungsaufträge) definiert werden. Diese können auch Regelungen betreffend die Veröffentlichung der Ergebnisse eines Forschungsprojektes enthalten. Betreffend an der WU getätigte schützenswerte Erfindungen und eigentümliche geistige Schöpfungen, wie z.B. bei Computerprogrammen, Datenbanken und Datenbankwerken, kommt die „Strategie zum Umgang mit geistigen Eigentum – IP-Strategie“ der WU zur Anwendung.
Umgang mit Forschungsdaten
Forschungsdaten sind vollständig und unverfälscht aufzubewahren. Dies sollte elektronisch und den jeweils aktuellen Sicherungsstandards entsprechend erfolgen. Der Speicherort ist so zu wählen, dass eine allfällige Einsichtnahme in die Forschungsdaten durch befugte Personen technisch und organisatorisch sichergestellt ist. Eine Speicherung ausschließlich auf lokalen Datenträgern ist daher i.d.R. nicht ausreichend. Bei der Veröffentlichung von Forschungsdaten sind Identifizierbarkeit, Auffindbarkeit, Verfügbarkeit, Nachnutzbarkeit und Interoperabilität anzustreben.
Die WU empfiehlt, Forschungsdaten frei zugänglich zu veröffentlichen, sofern keine Rechte Dritter, gesetzliche Verpflichtungen, ethische Aspekte oder Eigentumsregelungen dem entgegenstehen. Die Entscheidung, ob und in welchem Ausmaß Forschungsdaten bei gegebenen rechtlichen und ethischen Möglichkeiten offen verfügbar gemacht werden, obliegt den Forschenden selbst.
Forschungsdaten und Aufzeichnungen sind derart und so lange aufzubewahren, wie es nach ein-schlägigen gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften oder nach Vorgabe des Fördergebers erforderlich ist. Die Mindestaufbewahrungsfrist für Forschungsdaten und Aufzeichnungen beträgt 10 Jahre nach Veröffentlichung der Daten oder der damit zusammenhängenden Forschungsarbeit bzw. nach Projektabschluss.
Sofern Forschungsdaten und Aufzeichnungen gelöscht oder vernichtet werden, muss dies in Übereinstimmung mit allen rechtlichen und ethischen Gesichtspunkten stehen. Die Nachvollziehbarkeit der Handlung muss gewährleistet und dokumentiert sein. Die Interessen sonstiger Beteiligter (z.B. Fördergeber) sowie Aspekte der Vertraulichkeit und Sicherheit müssen berücksichtigt werden.
Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten: Forschende
Die Forschenden sind verantwortlich für das Management ihrer Forschungsdaten in Übereinstim-mung mit den in dieser Policy formulierten Prinzipien und Anforderungen. Dazu zählen insbeson-dere:
Aufzeichnung, Sammlung, Dokumentation, Speicherung, Verwendung, Wiederverwendung, Zugriffsgestaltung, Aufbewahrung oder Vernichtung der mit ihrer Forschung verbundenen Forschungsdaten. Dies umfasst gegebenenfalls die Definition von Protokollen und Verantwortlichkeiten im Rahmen von kooperativen Forschungsvorhaben;
Planung der laufenden Verwendung ihrer Daten und der Verwendung nach Abschluss der Forschung, z.B. mittels eines Datenmanagementplans. Dazu gehört die Planung der Verwendung der Daten im Falle des Ausscheidens aus einem Projekt sowie Klä-rung der Datenspeicherung und Archivierung im Falle ihres Ausscheidens aus der WU;
Berücksichtigung aller WU-internen Regelungen (z.B. IT-Sicherheitsrichtlinie, WULABS-Richtlinie, Code of Conduct) und sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf ihre Forschungsdaten.
Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten: WU
Die WU verpflichtet sich, die Voraussetzungen zur Erfüllung der vorliegenden Policy zu schaffen. In den Verantwortungsbereich der WU fällt auch das Bereitstellen eines entsprechend abgesicherten Speicherortes für besonders schützenswerte oder sensible Forschungsdaten sowie die Errichtung einer zentralen Anlaufstelle mit folgendem Aufgabenprofil:
Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Bedeutung von Forschungsdatenmanagement;
Schulungen, Unterstützung, Beratung für das Management von Forschungsdaten sowie Bereitstellung von Vorlagen für Datenmanagementpläne;
Bereitstellung von Informationen über bzw. Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen für die Speicherung und Archivierung von Forschungsdaten und Aufzeich-nungen. Dieses Service steht auch jenen an der WU Forschenden zur Verfügung, die keine WU-Angehörigen sind, etwa Gastforschende oder KooperationspartnerInnen.
Subsidiäre Ergänzungen durch Forschungseinrichtungen an der WU
Departments, Forschungsinstitute, Kompetenzzentren und die WU Executive Academy können in Abstimmung mit dem Rektorat Ergänzungen bzw. weiterführende Präzisierungen zur Policy für Forschungsdatenmanagement vornehmen, um ihren jeweiligen forschungsdisziplinären Beson-derheiten Rechnung zu tragen. Diese Ergänzungen dürfen den Regelungen dieser Policy nicht entgegenstehen.
Datenschutz
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind die anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) sowie die speziellen Bestimmungen im Forschungsorganisationsgesetz (FOG) für die Verarbeitung zu Forschungszwecken zu beachten.
Qualitätssicherung
Diese Policy wird bis zum 30.04.2024 auf Gültigkeit überprüft.
Definitionen
Unter Forschende fallen all jene Angehörigen der WU, die an der WU Forschung betreiben. Dar-über hinaus umfasst der Begriff auch Personen, die nicht der WU angehören (z.B. Gastforschende oder KooperationspartnerInnen), sofern sie die Einrichtungen der WU zu Forschungszwecken bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung (z.B. Förderverträge, Forschungsaufträge, Konsortialverträge, Kooperationsvereinbarungen etc.) nutzen.
Forschung umfasst jegliche kreative und systematisch durchgeführte Arbeit, die auf eine Erweiterung des Wissensstandes ausgerichtet ist, sowie auf Nutzung dieses Wissens für neue Anwendungen.
Dritte sind natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen, die nicht der WU zuordenbar sind.
Als Forschungsdaten gelten alle einer wissenschaftlichen Veröffentlichung zugrundeliegenden bzw. für die Replizierbarkeit erforderlichen Informationen (unabhängig von Form oder Darstellung), einschließlich Kontextinformationen, die benötigt werden, um Entwicklung, Ergebnisse, Beobachtungen oder Erkenntnisse von Forschungstätigkeiten zu dokumentieren, stützen oder validieren. Sie entstehen im Zuge wissenschaftlicher Tätigkeit z.B. durch Digitalisierung, Aufzeichnungen, Experimente, Quellenforschungen, Messungen, Erhebungen oder Befragungen. Forschungsdaten können im Laufe ihres Lebenszyklus verschiedene Phasen durchlaufen (Rohdaten, bearbeitete Daten, veröffentlichte Daten).
Ein Datenmanagementplan ist ein strukturierter Leitfaden, der den gesamten Lebenszyklus von Forschungsdaten abdeckt und bei Bedarf aktualisiert werden kann. Er beschreibt, welche Daten im Laufe des Forschungsvorhabens erfasst oder erzeugt werden und was im weiteren Verlauf mit ihnen geschehen soll (Speicherung, Löschung, Veröffentlichung etc.).
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