Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Bachelorarbeiten

Betreuung von Bachelorarbeiten

Um die freien Betreuungsplätze für Bachelorarbeiten am Lehrstuhl von Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner möglichst gerecht und nachvollziehbar auf die Studierenden aufzuteilen, ist die Vergabe von Betreuungszusagen an bestimmte Fristen und Voraussetzungen gebunden.
 

Allgemeine Anforderungen

Laut dem Universitätsgesetz sind Bachelorarbeiten eigenständige schriftliche Arbeiten (§ 51 Abs 2 Z 7 UG), die gemäß dem aktuellen Studienplan einen Arbeitsaufwand von 8 ETCS (ca. 200 Arbeitsstunden) darstellen. Um die Studierenden bei dieser selbstständigen und umfangreichen wissenschaftlichen Tätigkeit bestmöglich unterstützen zu können, sind bei einer Betreuung der Bachelorarbeit durch Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner parallel zu der Bachelorarbeit die Abgabe eines Probekapitels, zwei Präsentationen des Arbeitsfortschritts sowie die freiwillige Abgabe einer Entwurfsfassung vorgesehen. Darüber hinaus kann eine Betreuungszusage nur jenen Studierenden erteilt werden, welche die Fachprüfung Zivilrecht (schriftlich und mündlich) bzw. Privatrecht I bereits positiv absolviert haben.

Voraussetzungen

Die Verteilung der begrenzten Betreuungsplätze für Bachelorarbeiten erfolgt zwei Mal im Jahr, jeweils zu Semesterbeginn. Die Fristen zum Einreichen der Unterlagen für eine Betreuung laufen im Sommersemester 2025 von 1. bis 22. Februar, im Wintersemester 2024/2025 von 1. bis 22. September. Interessenten werden gebeten folgende Unterlagen im pdf Format innerhalb dieser Frist an lehrstuhl.perner@wu.ac.at zu senden:

  • Lebenslauf

  • Sammelzeugnis (inklusive negativer Noten)

  • Themenwunsch (inklusive kurzer Darlegung der Motivation für das Thema)

Über die Vergabe der Betreuungszusagen wird dann in weiterer Folge aufgrund des Gesamteindrucks, der sich aus den eingereichten Unterlagen ergibt, bis spätestens 27. September 2024 entschieden. Sie werden in jedem Fall per Email verständigt. Falls Sie einen Betreuungsplatz erhalten, findet in weiterer Folge eine verpflichtende Erstbesprechung am 1. Oktober 2024 (15:00-17:00 Uhr) statt, in der unter anderem die endgültige Festlegung des Themas erfolgt.

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Für nähere Informationen bezüglich des weiteren Ablaufs des Betreuungsverhältnisses beachten Sie bitte den Leitfaden für das erfolgreiche Verfassen einer Bachelorarbeit.
 

THEMENWAHL

Leitfaden