Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Betreuungen

Im Wintersemester 2024 kann wieder die Betreuung von Bachelorarbeiten übernommen werden. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte bis zum 14.10.2024 an lehrstuhl.bydlinski@wu.ac.at. Die Betreuungsentscheidung erfolgt aufgrund des Gesamteindrucks der Bewerbung, der sich aus den eingereichten Unterlagen ergibt. Zu- bzw Absagen werden im Laufe des Februars bekanntgegeben.

Voraussetzungen:

  • positive Absolvierung der Fachprüfung Zivilrecht (schriftlich und mündlich)

  • erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltung „Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens“ (spätestens während der Arbeitsphase)

  • gute Ergebnisse in den zivilrechtlichen Fächern

Schicken Sie Ihre Bewerbung bitte in einer PDF-Datei. Die Bewerbung muss neben den üblichen Bewerbungsunterlagen entweder einen eigenen Themenvorschlag oder eine Themenauswahl aus der nachfolgenden Liste enthalten.

  • Die Folgen von Vertreterhandeln ohne Nachweis der Bevollmächtigung

  • Analogie im Verjährungsrecht

  • Die Bindung nationaler Gerichte an Entscheidungen des EuGH

  • Die vorzeitige Auflösung von Baurechtsverträgen (mit oder ohne entsprechenden Vertragsklauseln)

  • „Privatstrafen“ für die Benützung von Liftanlagen und Langlaufloipen ohne gültiges Ticket?

  • Der Erwerb von Sachenrechten an Liegenschaften ohne Grundbuchseintragung

  • Zur Verjährung von durch Ausübung eines Gestaltungsrechts entstehenden Ansprüchen

  • Zur formellen Garantiestrenge bei Bankgarantien

  • Die Rechtsnatur der Mietkaution in ihren verschiedenen Erscheinungsformen

  • Die Voraussetzungen wirksamer Sicherungszession mittels Buchvermerks

  • Die Verfristung von Gestaltungsrechten de lege lata et ferenda

  • Verzug und Rücktritt, auch beim Fixgeschäft, unter Berücksichtigung europäischer Vorgaben sowie des GRUG

  • Ungültigkeitsanordnungen im ABGB und ihre Bedeutung („nichtig“, „unwirksam“, „ungültig“, „nicht verbindlich“, „ohne Wirkung“ usw)

  • Die „gespaltene“ Auslegung von Rechtsnormen

  • Notariatsaktspflicht und Beiziehung eines ausländischen Notars

  • Grundsätze europarechtskonformer Auslegung bzw Rechtsfindung

  • Der Drittgeschäftsführer in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Rechtsfolgen der „Abbestellung“ des Werks durch den Besteller (insb während der Erbringung der Werkleistung)

  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Werkvertrag und Auftragsvertrag

  • Das zessionsrechtliche Verschlechterungsverbot

  • Was bringt die neue europäische „Reparaturrechte“-Richtlinie?

  • Der Rechtsbesitz: Begriff, Grenzen und Schutz

  • Die Verletzung des Vorkaufsrechts und ihre Konsequenzen

  • Das Vorkaufsrecht: zwingende Grenzen und erlaubte rechtsgeschäftliche Modifikationen

Wien, 27.09. 2024

Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski