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Spendenabsetzbarkeit

Sowohl die WU Foundation als auch die WU Wien (WU) gehören zu den spendenbegünstigten Organisationen iSd §§ 4a und 4b EStG. Sie müssen Ihre Spenden nicht mehr selbst dem Finanzamt melden, um sie steuerlich geltend zu machen. Ihre Spende wird von der WU an das Finanzamt gemeldet. Damit wird ihre Spende automatisch bei Ihrer Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Zunamen (lt. Ihrem Meldezettel/zentrales Melderegister), sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. In Ihrem FinanzOnline sehen Sie ab März des Folgejahres die von der WU gemeldeten Spendensummen, ohne FinanzOnline können Sie den Betrag am Steuerbescheid einsehen.

Bei der Spendenabsetzbarkeit gibt es in Österreich prozentuale Höchstbeträge vom Jahreseinkommen. Dieser liegt für Privatpersonen in Österreich bei 10 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte. Diese können als Sonderausgaben von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden (§§ 4a, 4b, sowie 18 Abs 7 und 8 EStG).

Unternehmer können Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zu begünstigten Zwecken an die WU (§ 4a EstG) und Zuwendungen zur Vermögensausstattung der WU Foundation (§ 4b EstG) als Betriebsausgabe steuerlich bis zum Höchstbetrag von 10 % des Gewinnes vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages geltend machen. In diesen Fällen erfolgt keine Meldung seitens der WU an das Finanzamt, diese Zuwendungen müssen vom Unternehmen in der Einkommens-/Körperschaftssteuererklärung angegeben werden.