Leitbild
Vorwort
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein komplexer und sich zunehmend verselbständigender Teilbereich des Strafrechts, dessen Bedeutung stetig im Steigen begriffen ist. Dies nicht zuletzt auf Grund des zunehmenden Ausmaßes von Tatbeständen, mit welchen Handlungen neben der klassischen zivilrechtlichen Haftung auch unter gerichtliche Strafe gestellt werden.
Das Institut
Das Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht ist Teil der Wirtschaftsuniversität Wien und gehört dem Department für Öffentliches Recht und Steuerrecht an. Es setzt sich aus fachlich hoch qualifizierten Mitarbeitern aus Praxis, Forschung und Lehre zusammen und ist Teil des Studienprogramms Wirtschaftsrecht, das in die Bereiche Bachelor und Master eingeteilt ist. Zusätzlich wird die klassische Schiene des Doktorats angeboten.
Lehre
Das Wirtschaftsstrafrechtsinstitut ist in der Lehre mit Bachelorlehrveranstaltungen, sowie Master- und Dissertantenlehrveranstaltungen, die eine vertiefende Behandlung des Stoffes ermöglichen, im Rahmen des Studiums Wirtschaftsrecht, vertreten.
Das Angebot setzt sich aus Vorlesungen, Übungen und Fachseminaren, sowie der Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten und Dissertationen zusammen. Den Studierenden wird mit dem umfangreichen Angebot neben dem klassischen Strafrecht eine intensive Auseinandersetzung mit den Spezialproblemen des weit zersplitterten Wirtschaftsstrafrechts ermöglicht. Durch vielfältige institutsintern aufbereitete Informationen, sowie Beiziehung und Integration von Spezialisten aus der Praxis, werden die aktuellsten Themen aufgegriffen und der Konnex zwischen Praxis und der fachlichen Betrachtung von Seiten der Lehre hergestellt. Als Ergebnis wird hiermit die Sensibilisierung für die Probleme der Unternehmen geschaffen und von den Studierenden ein wichtiges Asset für den Einstieg in die Praxis erworben.
Forschung
Durch das ständig wachsende und sich verändernde Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts ist eine laufende und detaillierte Auseinandersetzung und Aufarbeitung der Materien und Materialien auf nationaler und internationaler Ebene unerlässlich. Kritische Analyse von neuen und bereits bestehenden Vorschriften, Gemeinsamkeiten von Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen werden herausgearbeitet und transparent aufbereitet, Missverständnisse der teils komplexen und oftmals ungenau formuliert erscheinenden Materien werden analysiert und Lösungen angeboten.
Eine wissenschaftliche Erörterung der Probleme durch von Mitarbeitern des Instituts durchgeführte Analysen und Diskussionen und Veröffentlichungen in den einschlägigen Fachschriften, welche Judikatur und Gesetzgebung kritisch hinterfragen, schaffen eine Durchdringung und konstruktive Fortentwicklung dieses Fachgebiets.
Praxis
Auf einem schnelllebigen Gebiet wie der Wirtschaft und des sich damit ständig fortentwickelnden Begriffes, Umfanges und Inhalts des Wirtschaftsstrafrechts ist das Wirtschaftsstrafrechtsinstitut laufend in Kontakt mit Spezialisten aus allen Bereichen der Wirtschaft, um am Puls der Zeit zu bleiben. Einerseits liefert das Institut für Wirtschaftsstrafrecht durch Vorträge, Seminare und Diskussionsrunden einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der Materie. Andererseits verdeutlicht der laufende Austausch von Informationen mit den Betroffenen die Kern- als auch Spezialprobleme. Dies führt zu wichtigen Synergieeffekten, da Forschung und Lehre unmittelbar um wichtige Aspekte bereichert werden und diese gezielt aufgegriffen werden können.
Zielsetzung
Im Bereich der Lehre ist eine fundierte Ausbildung im klassischen Bereich des Strafrechts, erweitert um den Spezialbereich des Wirtschaftsstrafrechts das erklärte Ziel. Die Studierenden sollen wissenschaftlich und methodisch Probleme der Praxis erkennen und aufbereiten können und für sich im Unternehmensbereich strafrechtlich stellende Probleme sensibilisiert werden.
Laufende Auseinandersetzung mit den aktuellen Entwicklungen des Strafrechts, insbesondere des Wirtschaftsstrafrechts, sowie Aufbereitung und Bewertung (Judikatur, Gesetzgebung, Forschung).
Lösungen für und Beratung von Unternehmen, Institutionen und deren Organe im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.
Etablierung des Instituts für Wirtschaftsstrafrecht als Fachkompetenz im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.
Kritische Selbstbewertung und laufender Ausbau der Teilbereiche Lehre, Forschung und Praxis.
Zielerreichung
Im Bereich der Lehre wird ein laufender Austausch zwischen den Mitarbeitern und den Studierenden durchgeführt, um somit die Ausbildung bestmöglich zu gestalten und auf Verständnisprobleme einzugehen. Weiters wird eine Generalevaluierung der einzelnen Lehrveranstaltungen durch die Teilnehmer durchgeführt. Zur Übermittlung der Lehrinhalte werden den Studierenden neue Medien (Internetplattformen), sowie eigens erstellte Lehrunterlagen zur Verfügung gestellt, die laufend durch Judikatur und Gesetzgebung ergänzt werden. Die Präsentation erfolgt durch die Mitarbeiter, welche die neuesten didaktischen Methoden anwenden. Spezialisten werden zur Vertiefung des Stoffes und zur Gewährleistung der Praxiskomponente in der Lehre eingeladen.
Durch interne Fachsitzungen, sowie Publikationen in Form von Aufsätzen, Artikeln und Büchern wird die Forschung vorangetrieben.
Gutachten, Seminare und Vorträge dienen dem gegenseitigen Austausch von Informationen aus der Praxis und runden die Bereiche Lehre und Forschung, durch Weiterverarbeitung der gewonnen Informationen, ab.
Durch Ausbau der Teilbereiche Lehre und Forschung und laufende Verstärkung des Teams, sowie verstärkten Kontakt mit der Praxis wird ein konstantes Wachstum der Bedeutung des Instituts universitätsintern und - extern und Etablierung des Instituts als Schmiede von hoch qualifizierten Absolventen angestrebt.